Nun, jeder kann natürlich, wenn er es schwer hat, auf ehrliche Art und Weise sein Geld zu verdienen, auch mal den einen oder anderen Umweg versuchen.
Jens Volkamer ist da für uns kein Unbekannter. Wir kennen ihn aus einem ähnlichen Vorgang – PIM GOLD! Wir haben den Vorgang an die Anwaltskammer in dieser Sache weitergeleitet. Möglicherweise mit weitreichenden Folgen für Herrn Volkamer.
Vermehrt erreichen uns in letzter Zeit Anfragen zu einer Alpha Defence Capital AG aus der Schweiz. Jene schreibt wohl gezielt Anleger der insolventen Erneuerbare Energien Versorgung AG an.
Das Unternehmen, welche der Homepage folgend Spezialist für „Imobilienmaklerei und Unternehmen Beratungen“ ist, sei ebenfalls Gläubigerin im Insolvenzverfahren und hierdurch an die Anschriften der Anleger gekommen.
Offensichtlich handelt es sich bei dem Anschreiben um vorformulierte Standardbriefe für jeden erdenklichen Sachverhalt (Prokon, Wirecard etc.). Demnach habe man ein Verfahren (in einem vergleichbaren Fall) gegen die BaFin gewonnen, was auch die Rechte der EEV Anleger stärkt? Offensichtlich haben wir trotz der jahrelangen Begleitung des Sachverhaltes in der Redaktion hier nichts davon mitbekommen.
Die Alpha Defence Capital AG soll also in dem vorliegenden Fall als Prozessfinanzierungsgesellschaft auftreten, welche eine UG in einem einzelnen Verfahren begleitet (also gerade kein Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz). Die beabsichtigte Klägerin Globo Trust Consulting UG (aus Nobitz) wird wiederum von Herrn Jens Volkamer (Geschäftsleiter der Alpha Defence Capital AG und Ansprechpartner nach dem Anlegerschreiben) geführt.
Aus unserer Sicht ein fragwürdiges Karusselvorgehen.
In den eigenen veröffentlichten AGB auf der Webseite fällt dann zudem auf, dass in den Cookierichtlinien eine B.N.G Group AG (eine liquidierte Gesellschaft) als Verantwortlicher benannt ist? Entweder man hat hier blind kopiert oder man weiß nicht so recht wer hier agiert.
Seriöses Geschäftsgebaren sieht anders aus.
Ach ja und für das intransparente Vorgehen sollen die betroffenen Anleger natürlich auch noch Geld an die Alpha Defence Capital AG zahlen …
Aus unserer Sicht gilt das Folgende … Finger weg und den gesamten Vorgang datenschutzrechtlich hinterfragen. Nur weil die Alpha Defence Capital AG (wenn es zutreffend sein sollte) Mitgläubigerin ist, heißt es nicht, dass Ihre personenbezogen Daten für derartige werbliche Zweck verarbeitet werden dürfen! Im Übrigen wird in den Datenschutzinformationen auf die zuständige Aufsicht in Thüringen verwiesen (welche aber ebenso wie die DS-GVO für die Alpha Defence Capital AG unzuständig ist).
Für alle diejenigen, die dies für zu aufwendig erachten, lassen sich aus den 8 Seiten sicherlich praktische Papierflieger bauen.
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