Die BaFin hat am 4. Oktober 2021 Geldbußen in Höhe von 440.000 Euro gegen die Alpha Group Jersey Limited festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
Die Alpha Group Jersey Limited hatte der Öffentlichkeit den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht zur Verfügung gestellt.
Die Alpha Group Jersey Limited hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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