Die dänische Versicherungsaufsicht Finanstilsynet (Danish Financial Supervisory Authority) hat die BaFin darüber informiert, dass die Liquidatoren der dänischen Versicherungsgesellschaft Alpha Insurance A/S am 8. Mai 2018 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben.
Laut Angaben der dänischen Versicherungsaufsicht bedeute dies, dass der Versicherungsschutz der Versicherungsnehmer ende. Versicherungsnehmer sollten sich so schnell wie möglich um Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer kümmern. Dies gilt insbesondere, sofern bei der Alpha Insurance A/S eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Wer ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden.
Garantiefonds
Die dänische Aufsichtsbehörde teilt ferner mit, dass in vielen Fällen der dänische Garantiefonds für Nichtlebensversicherungsunternehmen Ansprüche abdecken werde. Versicherungsnehmer müssten ihre Forderungen gegenüber dem dänischen Garantiefonds melden, sofern die Forderungen durch den Garantiefonds gedeckt sind.
Der Garantiefonds decke Ansprüche ab, die vor dem Insolvenzdatum und vier Wochen danach, das heißt bis zum 5. Juni 2018, entstanden seien. Habe ein Versicherungsnehmer eine Forderung, die durch den Garantiefonds gedeckt sei, sollte die Forderung so bald wie möglich und spätestens bis zum 8. November 2018 gemeldet werden. Der Alpha Insurance A/S vor dem 8. Mai 2018 gemeldete Ansprüche gelten als dem Garantiefonds oder der Konkursmasse von Alpha Insurance A/S gemeldet.
Verbraucher können sich fortlaufend über den dänischen Garantiefonds im Internet informieren.
Weitere Informationen, unter anderem auch zu Forderungen, die nicht über den dänischen Garantiefonds gedeckt sind, befinden sich auf der Internetseite der dänischen Versicherungsaufsicht. Dort befindet sich auch eine Q&A-Liste.
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