Unsere Stammleser kennen diese Forderungen bereits von anderen Unternehmen die im Kapitalanlagebereich in Insolvenz gegangen sind, und oft bekommen die Insolvenzverwalter dann auch Recht vor Gericht, aber eben auch nicht immer.
Genannte Beteiligungsgesellschaft hatte bereits im November 2015 Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 31/15 geführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Heerma aus Hamburg bestellt.
Anleger wurden seitdem über Jahre bereits zur Rückzahlung erhaltener Zahlungen aufgefordert. Zu Beginn dieses Jahres wurden sogar Mahnbescheide versendet. Anleger die dagegen Widerspruch eingelegt haben erhalten nun die Mitteilung, dass die „Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens vorliegen“. Das heißt nichts anderes, als dass der Insolvenzverwalter bei Gericht die Klage einreicht.
Nun wird es dann sicherlich ernst für die betroffenen Anleger, denn einer Klage kann man dann nur mit einem eigenen Rechtsanwalt entgegentreten, insofern ist es sicherlich ratsam sich einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen. Ob und für wen dann der Prozess erfolgreich sein wird kann man aber sicherlich nicht vorhersagen.
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