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Alphapool III

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So ganz ohne Gegenwehr der Versicherungen und Bausparkassen lief das Geschäft dann bei Alphapool doch nicht, denn ab dem Jahre 2010 sollen sich immer mehr Versicherungen und Bausparkassen dann geweigert haben die Guthaben auszubezahlen. Hier wies man als Begründung daraufhin, das es sich nach Meinung der Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen um ein Einlagegeschäft handeln würde, somit dann dringend der Erlaubnis der BafIn bedarf. Diese Hinweise könnten dann dazu geführt haben, das die neuen Kunden dann die Verträge nicht nur verkauften an das Unternehmen Alphapool, sondern einen Umweg über ein sogenanntes Nachrangdarlehen wählten. Damit glaubten die Protagonisten des Unternehmens Alphapool nun die Rahmenbedingungen geschaffen zu haben, die eben dann wiederum keine BaFin Erlaubnis benötigten. Zu diesem Zeitpunkt, auch das sei einmal angemerkt, begann der Höhenflug des Finanzinstruments „Nachrangdarlehen“.

Mehr als 50 Unternehmen sind uns in der Redaktion bekannt, die auch Nachrangdarlehen zum Einsammeln von Geld genutzt haben. Wir waren wohl auch die Internetplattform die am meisten vor den Gefahren dieses Finanzinstruments gewarnt haben. Heite, zurückblickend, wissen wir das wir Recht hatten mit unseren Warnhinweisen. Auch heute gibt es diese Nachrangdarlehen immer noch. Verbreitet sind die im Bereich des Crowdinvestings“. Deshalb auch immer unsere Warnung, bei jedem neuen Crowdinvestingprojekt, vor einem Totalverlustrisiko für den investierenden Anleger. Besser ist aber heute ganz klar, dass die Höchstsumme die eingesammelt werden darf bei 2,5 Millionen Euro liegt und das dann immer EXPLIZIT auf das Totalverlustrisiko hinzuweisen ist. Zurück aber zum Unternehmen Alphapool.

Abgeschlossen wurden die genannten Nachrangdarlehensverträge von 2010 bis zum Jahre 2013. Wie viel Verträge genau entzieht sich dabei aber unserer Kenntnis. Auch unsere Gesprächspartner konnten sich nicht an eine Gesamtzahl von Nachrangdarlehensverträgen erinnern. Auf unsere Frage hin an die Vermittler “ ob man dann hier nach einer vorliegenden Genehmigung der BaFin gefragt habe“ sagten uns viele Vermittler „Ja“, aber man habe die gleiche Antwort wie Vorher bekommen. Für diese Form der Vertragsgestaltung sei eine BaFin Erlaubnis nicht erforderlich. Diese Aussage reichte den Vermittlern dann offenbar um das Geschäft weiter zu machen und neue Verträge für das Unternehmen Alphapool abzuschließen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt, so die Vermutung so manchen Vermittlers heute, war das Unternehmen Alphapool bereits nicht mehr in der Lage die zugesagten Verpflichtungen gegenüber den Kunden dann auch einhalten zu können. Diese Vermutung nimmt so mancher Vermittler wohl aus der Zeugenbefragung im Vorfeld zum alphapool Prozess für sich als Erkenntnis mit.

Auch bei den genannten Nachrangdarlehensverträgen, so die Vermittler, wurden wieder 2 Varianten angeboten.

Variante A

Diese Verträge schloss die Firma alphapool AG unter der Vertragsbezeichnung Variante A 52 Darlehensverträge ab. Die Rückzahlung der Darlehen sollte nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit von acht Jahren mit einer Verzinsung von 9,75 % per anno in  einem Betrag erfolgen.

Variante B

Diese Verträge schloss die Firma alphapool AG unter der Vertragsbezeichnung  Variante B 112 ab. Die Rückzahlung der Darlehen sollte durch monatliche Zahlungen über eine Laufzeit von 15 Jahren mit einer Verzinsung von 9,75 % per anno erfolgen.

Hinweis laut Vermittler in den Verträgen

Die Kunden wurden in den Vertragsbedingungen zum Nachrangdarlehensvertrag darauf hingewiesen, dass kein unbedingter Zins- und Rückzahlungsanspruch gegenüber der Firma der alphapool AG bestünde, dass die Zins- und Rückzahlungsansprüche von der wirtschaftlichen Entwicklung der Firma alphapool abhängig sei seien, dass die Zins- und Rückzahlungsansprüche in einer möglichen wirtschaftlichen der Krise des Unternehmens alphapool AG zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgeschlossen blieben und zwar so lange, bis ihre Auszahlung keinen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma alphapool AG mehr lieferten.

Problem

Sollte der Eindruck so manchen Vermittlers aus der Zeugenbefragung stimmen, das das Unternehmen alphapool schon vor dem Abschluss der Nachrangdarlehensverträge „defacto Überschuldet gewesen ist“, dann hätte man die Kunden natürlich auf diesen Umstand hinweisen müssen. Vermutlich hätten dann wenige Kunden dem Unternehmen alphapool noch ihr Kapital zur Verfügung gestellt. Da die Vermittler dies aber nach eigenen Angaben „nicht wussten“, unterblieb dieser wichtige Hinweis natürlich gegenüber dem Kunden.

So mancher Vermittler wird wohl derzeit auch von seinen Kunden in Regress genommen, muss also für den Mist den Alphapool gebaut hat mit in die Haftung gehen. Auch das ein Vorgang den wir natürlich aus vielen anderen Investments kennen. Rechtsanwälte schießen sich dabei gerne auf den Vermittler ein, denn der ist das schwächste Glied in der Kette derer von denen man dann möglicherweise noch Geld holen kann.

 

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