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Alphapool Prozess Saarbrücken

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Einsicht? Angst vor einer hohen Haftstrafe? Beides könnte man sicherlich vermuten, wenn man hört, welche Einlassungen ein Angeklagter im Saarbrücker Alphapool Prozess gegenüber dem Gericht gemacht hat: Der 55-Jährige aus Riegelsberg bei Saarbrücken hatte nach eigenen Worten nie vor, ein illegales Geschäft zu betreiben. Er sei naiv gewesen und habe bei den Geschäften nicht genau genug hingeschaut. Der Mann ist der letzte von den drei Angeklagten, die im Prozess um die Geschäfte der Firma Alphapool ausgesagt haben.

Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wirft ihm und zwei weiteren Angeklagten vor, hunderte Kunden durch den Handel mit Lebensversicherungen um rund sechs Millionen Euro betrogen zu haben. Den drei Angeklagten drohen bei einer Verurteilung wegen bandenmäßigen Betrugs bis zu zehn Jahre Haft. Durch die Einlassungen der Angeklagten könnte der Prozess nun ein rasches Ende nehmen.

Dem Vernehmen nach versuchen Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine Absprache zur Beendigung des Prozesses zu treffen. Die Verteidigung will hier wohl einen Strafrahmen von um die 5 Jahre als Maximum und die Anklage sieht hier wohl eher über 7 Jahre als mögliches Urteil für die Angeklagten. Die Wahrheit liegt dann vielleicht irgendwo in der Mitte.

3 Kommentare

  • Im lfd. Prozess hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bei 2 Angeklagten jeweils 9 Jahre und bei 1 Angeklagten 7 Jahre Haft beantragt. Urteilsverkündung soll am 9. März 2018 sein (Quelle Saarländischer Rundfunk)

  • Warum die plötzliche Zurückhaltung bei Namen? Reuige Sünder, wohl eher scheinheilige Angeklagte. Wer die Herren kennt, der weiß genau: Hier ist alles mit Kalkül gelaufen und auf Betrug ausgelegt gewesen.
    An dieser Stelle sei doch mal an Shedlin erinnert, was macht hier die Justiz? Robert G. Schmidt kann mit Fug und Recht behaupten, er hat nicht Falsch gemacht, es ist nur alles gegen ihn gelaufen! Die armen Anleger (auch die Österreicher) haben eben auch nur Pech gehabt.

  • Wie bei solchen Fällen ,üblich werden in der Regel zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Strafmaß „ausgehandelt“ Ich nehme an, daß eine Strafe von 6-7 Jahren ausgesprochen wird.

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