Hier handelt es sich um ein Unternehmen, das man der Bilanz zufolge sicherlich als „bilanziell überschuldet“ ansehen kann, denn ein nicht gedeckter Fehlbetrag von über 400.000 Euro dokumentiert dies sehr deutlich.
ALPIN Friederikenstraße 7 – 9 Objekt GmbH & Co. KG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 673.468,22 | 1.419.916,71 |
I. Vorräte | 562.287,02 | 1.033.987,54 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 7.044,61 | 152.296,80 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 104.136,59 | 233.632,37 |
B. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.241,38 | 15.908,37 |
C. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 456.466,67 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 1.137.176,27 | 1.435.825,08 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
A. Eigenkapital | 0,00 | -104.690,49 |
B. Rückstellungen | 3.829,63 | 205.676,34 |
C. Verbindlichkeiten | 1.133.346,64 | 1.334.839,23 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 1.137.176,27 | 1.435.825,08 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden. Die Verpflichtung der ALPIN Friederikenstraße 7-9 Objekt GmbH & Co. KG (im folgenden kurz: Gesellschaft) zur Aufstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB.
Die Gesellschaft ist eine „kleine Gesellschaft“ im Sinne des § 267 Abs. 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die Bilanz der Gesellschaft ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt worden; für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis256a HGB.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die für kleine Gesellschaften nach § 266 HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht.
Für die Aufstellung der Bilanz waren im Wesentlichen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Umlaufvermögen
Die Vorräte, Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstitute sind zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Rückkaufswert angesetzt.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend der Vorschrift des § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist entsprechend § 264c Abs. 2 HGB mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen und passiviert. Sie berücksichtigen nach Auskunft des Geschäftsführers in ausreichender und angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben, die die Folgejahre betreffen.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von Euro 1.500,00.
4. Haftungsverhältnisse
Bürgschaftsverpflichtungen und andere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung zum Abschlussstichtag nicht.
5. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung und Vertretung
Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Frank Kammerer als Vetreter der Vermögensverwaltung Alpin I GmbH.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Die Gesellschaft hat im Jahr 2017 durchschnittlich 0 Arbeitnehmer beschäftigt.
Jahresabschlussfeststellung, Ergebnisentwicklung und -verwendung
Mit Protokoll vom 27. August 2018 hat die Gesellschafterversammlung den vorstehenden Jahresabschluss festgestellt. Die Darstellung der Ergebnisentwicklung unterbleibt gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 27. August 2018
gez. Frank Kammerer
Geschäftsführer der Komplementärin
Vermögensverwaltung Alpin I GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2018 festgestellt.
Leave a comment