Mehrfach sind gegen das Unternehmen in diesem Jahr bereits Urteile ergangen. Hier ein neues Urteil: Das Landgericht München hat mit Urteil vom 04.10.2010 einer Klägerin Schadensersatz gegen eine in Gräfelfing ansässige Anlageberatungsgesellschaft zugesprochen.
Der Ehemann der Klägerin hatte auf Empfehlung des Beratungsunternehmens eine Anlage in Form einer Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG, Oberhaching, abgeschlossen. Bei dieser Anlage, bei der sich Anleger gegen eine Einmaleinlage und Rateneinlagen beteiligen konnten, handelt es sich aber um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.
Nach Auffassung des Gerichts war bei dem Anleger durch einen Hinweis in dem schriftlichen Informationsmaterial, das er erhalten hatte, der Anschein erweckt worden, dass die Anlage sicher sei. Da tatsächlich hohe Risiken bestehen und das Anlagerisiko auch nicht mit Schlagwörtern verharmlosend oder beschönigend dargestellt werden dürfe, sah das Gericht einen Beratungsfehler als begründet an. Nach Ansicht des Gerichts kann dem Anleger auch keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er den schlagwortartigen Hinweis nicht anhand anderer Risikohinweise überprüft hat.
Es sprach daher der, von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, vertretenen Klägerin, Schadensersatz in Höhe der bezahlten Einlagen abzüglich von Ausschüttungen zu (München, 12.10.2010). Gutes Urteil finden wir!
Weiteres Urteil
Landgericht München I Urteil vom 18. März 2010, Az. 31 S 4068 / 06
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