Wenn du als deutscher Staatsbürger in der Schweiz gearbeitet hast und dann arbeitslos wirst, hängt dein Anspruch auf Sozialleistungen davon ab, wo du zuletzt versichert warst, wie lange du dort gearbeitet hast und ob du in die Schweiz gependelt bist oder dort gewohnt hast. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Optionen:
1. Wohnsitz in der Schweiz → Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld (ALV)
Wenn du in der Schweiz gelebt und gearbeitet hast (also dort auch deinen Hauptwohnsitz hattest), hast du in der Regel Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld, vorausgesetzt:
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Du hast mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren in der Schweiz gearbeitet (Beitragszeit).
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Du bist arbeitsfähig, arbeitswillig und verfügbar für den Arbeitsmarkt.
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Du meldest dich rechtzeitig bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Wie viel bekommst du?
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70 % (oder 80 %, z. B. mit Kindern) deines versicherten Lohns.
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Maximal 520 Tage Arbeitslosengeld, je nach Alter und Beitragsdauer.
Wohnsitz in Deutschland & täglicher Grenzpendler → Anspruch auf deutsches ALG I
Wenn du in Deutschland wohnst, aber in der Schweiz arbeitest (Grenzgänger mit täglichem Arbeitsweg), dann bist du im Fall der Arbeitslosigkeit in Deutschland leistungsberechtigt, nicht in der Schweiz.
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Du hast Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld I, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird.
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Die Schweiz meldet deine Beitragszeiten über ein PD U1-Formular (früher E301), das deine Versicherungszeiten belegt.
Dafür musst du:
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Dich bei der deutschen Agentur für Arbeit melden.
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Das PD U1-Formular aus der Schweiz vorlegen (dies kann die Arbeitslosenkasse oder dein letzter Arbeitgeber ausstellen lassen).
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Weiterhin arbeitsbereit und verfügbar sein.
Sonderfälle und wichtige Hinweise:
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Wenn du nicht lange genug in der Schweiz gearbeitet hast (weniger als 12 Monate), kannst du ggf. frühere Beschäftigungszeiten aus Deutschland anrechnen lassen, um die Mindestversicherungszeit zu erfüllen.
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Sozialhilfe bekommst du nur am Wohnort – also entweder in der Schweiz oder in Deutschland, je nachdem wo du gemeldet bist.
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Wenn du dich freiwillig arbeitslos gemeldet hast (z. B. selbst gekündigt), kann es zu einer Sperrfrist oder Kürzung der Leistungen kommen, sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland.
Was du tun solltest:
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Prüfen, wo dein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
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Arbeitslos melden – in der Schweiz beim RAV, in Deutschland bei der Agentur für Arbeit.
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Unterlagen sammeln:
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Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben
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Letzte Lohnabrechnungen
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Formular PD U1 (bei Anspruch in Deutschland)
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Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung, B-Bewilligung etc.)
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Gute Frage – die B-Bewilligung (auch Aufenthaltsbewilligung B) ist eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die dir als EU/EFTA-Staatsbürger, zum Beispiel als Deutscher, ausgestellt wird, wenn du für länger als 1 Jahr in der Schweiz leben und arbeiten willst. Sie ist also nicht dasselbe wie ein Visum, sondern ein echter Aufenthaltstitel.
Was ist die B-Bewilligung genau?
Die B-Bewilligung ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die sich längerfristig (mehr als ein Jahr) in der Schweiz aufhalten und dort erwerbstätig sind oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Voraussetzungen:
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Du hast einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
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Oder: Du bist selbstständig erwerbstätig mit Nachweis deiner Tätigkeit.
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Oder: Du verfügst über genügend Mittel zur Selbstversorgung und hast eine Krankenversicherung (z. B. Rentner oder Studierende).
Merkmale:
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Gültigkeit: 5 Jahre, bei EU/EFTA-Bürgern.
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Verlängerung möglich, wenn die Erwerbstätigkeit fortbesteht.
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Du darfst in der ganzen Schweiz arbeiten und wohnen.
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Du musst in der Schweiz krankenversichert sein.
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Du wirst in der Schweiz sozialversicherungspflichtig (AHV/IV/ALV etc.).
B-Bewilligung & Arbeitslosigkeit
Wenn du mit B-Bewilligung in der Schweiz gearbeitet hast und dann arbeitslos wirst:
Dann hast du Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld (ALV), wenn:
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Du mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet hast und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) gezahlt hast.
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Du arbeitsfähig, arbeitswillig und verfügbar für den Schweizer Arbeitsmarkt bist.
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Du dich bei einem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) meldest.
Was passiert bei längerer Arbeitslosigkeit?
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Die B-Bewilligung kann nicht automatisch entzogen werden, aber:
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Wenn du dauerhaft ohne Arbeit bist und auf Sozialhilfe angewiesen bist, kann es sein, dass die Behörden eine Nichtverlängerung oder Ausweisung prüfen (dies ist aber sehr individuell und wird nicht sofort vollzogen).
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Wenn du einen neuen Job findest, kannst du die B-Bewilligung behalten und normal weiterarbeiten.
Wichtig zu wissen:
Thema B-Bewilligung Aufenthalt Wohnsitz in der Schweiz Arbeiten Voll erlaubt, in der ganzen Schweiz Arbeitslosengeld JA, wenn Mindestbeitragszeit erfüllt Sozialversicherungen JA (AHV, IV, ALV etc.) Krankenversicherung Pflicht Sozialhilfe möglich, aber kann Folgen für Aufenthaltsrecht haben Verlängerung Nach 5 Jahren, wenn Arbeit besteht oder Selbstversorgung möglich ist
Fazit
Mit einer B-Bewilligung hast du volle Rechte als Arbeitnehmer in der Schweiz – und damit auch Anspruch auf Arbeitslosenleistungen, wenn du in die ALV eingezahlt hast.
Wenn du arbeitslos wirst:
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RAV melden
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Leistungsanspruch prüfen lassen
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Bleibe in der Schweiz verfügbar für den Arbeitsmarkt
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