Faxwerbung, die zum Abruf häufig wertloser Informationen unter teuren kostenpflichtigen Nummern animiert oder mit der dubiose Gewinnbenachrichtigungen verbreitet werden, nervt und verursacht den Empfängern unnötige Kosten.
Deshalb ist es nach dem Gesetz unzulässig, es sei denn, dass vorher eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gegenwärtig versandten Massenfaxen, mit denen eine so genannte „Neue Robinsonliste“ kostenpflichtig ihre Dienste anbietet, indem sie einen zwar kostenlosen Eintrag in die Liste, die Weiterleitung der Daten an Werbetreibende zwecks Löschung jedoch als kostenpflichtigen Service mit einer Bearbeitungspauschale von 350 Euro netto im Jahr anbietet.
„Die so genannte Neue Robinsonliste mit Sitz in Frankfurt, die sich den Kampf gegen unerwünschte Werbung auf die Fahne geschrieben hat, betreibt in Wahrheit einen Kampf um einen erwünschten Geldsegen und benutzt dafür den seit vielen Jahren bekannten Namen der Robinsonliste“, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, die hinter der Neuen Robinsonliste eine neuerliche Abzockmasche von Trittbrettfahrern vermutet.
Die „Deutschen Robinsonlisten“ der gemeinnützigen Schutzgemeinschaft für Verbraucherkontakte (www.robinsonliste.de; Kontakt über 0180-5-450650 oder info@robinsonliste.de) bieten Verbrauchern einen besseren Schutz vor unangeforderten Faxsendungen und auch Werbeanrufen. Wer einen Eintrag wünscht, kann sich mit dem Schutzverband in Verbindung setzen.
Quelle: VBZ Sachsen
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