Nur schmale Rentenerhöhungen. Steigende Energie-, Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten. Einschnitte bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen in den vergangenen Jahren. Bei vielen Ruheständlern wird das Budget eng. Wir leisten Hilfestellung, damit Senioren ihr Finanzmanagement besser in den Griff bekommen.
Immer mehr ältere Menschen plagen akute oder drohende finanzielle Probleme, die häufig in den veränderten Lebens- und Einkommensverhältnissen ihre Ursache haben, aber auch aus geringen Rentenanwartschaften wegen Arbeitslosigkeit oder aufgrund niedriger Löhne resultieren.
Zudem reißen zunehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen Löcher in die angespannten Kassen von Seniorinnen und Senioren: Von Dienstleistungen zur Körperpflege über Hilfe im Haushalt bis hin zur Unterstützung bei Behörden- oder Arztbesuchen müssen dauerhaft neue kostenträchtige Posten im Budget einkalkuliert werden.
Nicht zuletzt sind Ältere eine beliebte Zielgruppe windiger Geschäftemacher, die mit unseriösen Angeboten und Vertriebsmethoden schnell Kasse machen wollen.
Die Verbraucherzentrale hat Informationen zusammengestellt, damit Senioren ihr Finanzmanagement besser in den Griff bekommen.
Kassensturz mit Haushaltsbuch
Bei knappen Kassen heißt es zunächst, sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Ein Haushaltsbuch hilft, um vom Einkauf über die Zuzahlung zum Rezept bis hin zur fälligen Stromrechnung alle Ausgabenposten festzuhalten. Dabei zeigt sich dann schnell, an welchen Positionen es liegt, dass am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Aber auch mögliche Einsparpotenziale lassen sich da leicht erkennen: Zeitschriftenabos oder Buchclubmitgliedschaften können dann ebenso auf den Prüfstand gestellt werden wie hohe Ausgaben für Strom oder Versicherungen.
Hinzuverdienst mit Grenzen
Wer sein Salär neben der Rente aufbessern will, sollte sich vorher beim Rentenversicherer über Verdienstgrenzen informieren, denn Unwissenheit schützt nicht vor finanziellem Schaden! Grundsätzlich gilt: Wie viel zur gesetzlichen Rente hinzuverdient werden darf, ohne den Rentenanspruch zu gefährden, hängt vom Lebensalter ab. Wenn die Regelaltersgrenze (für vor dem 1. Januar 1947 Geborene Versicherte liegt diese bei 65 Jahren. Für nach dem 31. Dezember 1946 Geborene wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben) bereits erreicht ist, kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Die Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträger auch nicht gemeldet werden. Das Zubrot ist allerdings zu versteuern!
Wer schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente (z. B. für langjährig Versicherte, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, Altersrente für Frauen, für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige) bezieht, für den gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Für alle, die Altersrente in voller Höhe erhalten, gilt in den alten wie in den neuen Bundesländern eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Nähere Informationen über Hinzuverdienste bei den verschiedenen Altersrenten gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Augen auf beim Nebenjob
Zuhauf locken Kleinanzeigen in Zeitungen oder im Internet mit einem einträglichen und mühelosen Zuverdienst. Doch hinter den verlockend klingenden Angeboten, die auf die leichte Tour ein paar schnelle Euro verheißen, verbergen sich oftmals windige Abzocker, die Jobsuchern mit unhaltbaren Versprechen das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Hände weg bei vagen Tätigkeitsbeschreibungen, anonymen Firmen oder Jobangeboten, bei denen zunächst gegen Vorkasse Produkte für viel Geld zu ordern sind, die man dann selbst weiterverkaufen muss. Glaubwürdig sind Stellenanzeigen nur, wenn aus ihnen der Arbeitgeber deutlich hervorgeht. Auch sollte man sich über die jeweilige Firma erkundigen und einen Arbeitsvertrag nur nach sorgfältiger Prüfung unterschreiben.
Zahlungsprioritäten setzen
Auch wenn die Finanzlage düster ist, sollten Miete und Energiekosten vor allem anderen bezahlt werden. Denn die Kündigung kann drohen, wenn man bei Mietzahlungen zweimal in Rückstand gerät. Und auch bei Strom und Gas wird der Versorgungshahn abgedreht, wenn bei Abschlägen oder der Schlussrechnung ein Minus von mehr als 100 Euro aufläuft und dies auch auf eine Mahnung hin nicht ausgeglichen wird.
Nicht einschüchtern lassen
Mit aggressiven Mahn- und Einschüchterungsschreiben versuchen windige Geschäftemacher immer wieder, bei Seniorinnen und Senioren Kasse zu machen. Mal wird da für die vermeintliche Auszahlung einer Erbschaft Vorkasse verlangt oder das Begleichen einer offenen Rechnung eines verstorbenen Angehörigen eingefordert. Auch schrecken sie nicht zurück, mit Inkassobüros oder Strafanzeige zu drohen, wenn man Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt. Davon sollte man sich keinesfalls einschüchtern lassen, sondern die Rechtmäßigkeit in Ruhe prüfen und sich beraten lassen. Denn wer nur einen Cent zahlt, hat die Forderung möglicherweise damit anerkannt!
Abbuchungen kontrollieren
Kontoauszüge und Telefonrechnungen unbedingt regelmäßig überprüfen! Nicht selten ziehen dubiose Gewinnspielfirmen Beträge für vermeintlich am Telefon oder übers Internet abgeschlossene Aboverträge ungefragt ein. Bei unberechtigten Abbuchungen gilt es, schnell zu reagieren und sich Hilfe in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu suchen.
Schuldenbremse ziehen
Wenn Mahnbescheide kommen, sich unbezahlte Rechnungen türmen oder Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können, ist schnelle Hilfe durch eine anerkannte Schuldnerberatung gefragt. Hier hilft dann nur eine umfassende Beratung, um die Probleme dauerhaft in den Griff zu bekommen.
Richtig gut versichert!
Beim Ausloten von Einsparmöglichkeiten sollte auch der Versicherungsschutz auf dem Prüfstand stehen. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Unfallversicherungen sind für Ruheständler zum Beispiel meist überflüssig. Und etwa bei Privathaftpflicht- oder Hausratpolicen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften gibt es erhebliche Prämienunterschiede, sodass sich ein Preisvergleich lohnt!
Gesundheitskosten deckeln
Alle Belege über Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen (Zuzahlungen zu Rezepten über verschreibungspflichtige Medikamente oder für den Krankenhausaufenthalt) aufheben! Denn wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (abzüglich von Freibeträgen für mit im Haushalt lebende Ehegatten) überschritten, kann mit diesen „Quittungen“ bei der Krankenkasse für jedes Kalenderjahr neu ein Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen gestellt werden. Mit der entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse muss dann für den Rest des Jahres bei medizinischen Leistungen nichts mehr zugezahlt werden. Für chronisch Kranke hat der Gesetzgeber die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens festgelegt.
Sparen bei Pillen und Salben
Nachahmerpräparate (so genannte Generika) sind in der Regel erheblich günstiger als die bekannten rezeptpflichtigen Originalarzneimittel. Viele Versandapotheken weisen direkt auf preiswerte Generika hin. Es empfiehlt sich auch, den Apotheker vor Ort nach diesen Nachahmerpräparaten zu fragen, sofern er nicht selbst darauf aufmerksam macht.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Kopfschmerz- und Grippemittel oder Cremes gegen Gelenkbeschwerden, die ohne ärztliche Verordnung nur in Apotheken erhältlich sind, werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sondern der Patient muss sie komplett aus eigener Tasche bezahlen. Für diese Präparate gibt es keine festen Preise, sodass sich ein Preisvergleich bei stationären sowie Internetapotheken lohnt.
Energiekosten runterregeln
Viele Haushalte beziehen Strom immer noch im teuren Standardtarif (Grundversorgung) ihres Versorgers. Schon durch einen einfachen und problemlosen Wechsel in einen günstigeren Tarif des jeweiligen Stadtwerks können bei der Stromrechnung zum Beispiel pro Jahr bis zu 150 Euro und mehr gespart werden.
Übrigens: An der Kostenschraube in Sachen Strom kann auch mit wenigen Handgriffen gedreht werden. Locker 80 Euro im Jahr sind an Ersparnis drin, wenn bei heimlichen Stromfressern der Stecker gezogen wird. So fressen Fernsehgeräte und -Receiver im Stand-by-Betrieb ebenso unnötig Energie wie Ladegeräte von Handys, die unter Strom stehen, selbst wenn das Telefon aufgeladen ist. Auch beim Waschen, Trocknen, Kochen, Kühlen und Gefrieren kann Energiedieben durch einfache Kniffe das Handwerk gelegt werden.
Beim Rundfunkbeitrag nicht schwarzsehen
Wer Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält, kann sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 Euro pro Monat. Hierzu ist immer der Sozialleistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis mit RF-Kennzeichen als beglaubigte Kopie vorzulegen ohne Bescheid einer Sozialbehörde gibt es keine Ermäßigung!
Achtung: Wer keine Sozialleistungen bezieht, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall beantragen, wenn die Überschreitung geringer ausfällt als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags. Für die Befreiung ist die Vorlage eines ablehnenden Leistungsbescheids der jeweiligen Sozialbehörde erforderlich, aus dem hervorgehen muss, dass die Bedarfsgrenze um maximal 17,50 überschritten wurde.
Kontoführungskosten knacken
Beim Ausgaben-Check sollten auch die Kontoführungsgebühren in den Blick genommen werden. Eine Reihe von Banken bietet kostenlose Gehalts- und Rentenkonten ohne weitere Bedingungen wie zum Beispiel einen Mindestgeldeingang.
Neben dem monatlichen Grundpreis sollte zudem geprüft werden, ob genügend Geldautomaten in der Nähe sind. Denn das Abheben an fremden Automaten kann mit Beträgen bis zu 7,50 Euro sonst ganz schön ins Geld gehen und das Plus an Ersparnis bei der Kontoführung schnell wieder schmelzen lassen. Und nicht nur die Grundgebühr, sondern auch die Entgelte für einzelne Leistungen wie Überweisungen usw. sollten verglichen werden.
Zum Preisfuchs werden
Auch beim Einkauf für den täglichen Bedarf lohnt sich der Preisvergleich. Und auf dem Einkaufszettel sollte stehen, dass man nicht blind auf den Hinweis „Sonderangebot“ vertraut. Denn was in dem einen Geschäft als Angebot gilt, ist bei einem anderen vielleicht als „Dauertiefpreis“ noch günstiger zu haben.
Auch sollte man nach den „Bückwaren“ schauen, die in den unteren Regalen oft preiswerter angeboten werden. Zudem sind Lebensmittel am Rande des Mindesthaltbarkeitsdatums häufig zu reduzierten Preisen im Angebot. Bei Frischwaren wie Gemüse, Obst oder Backwaren lassen Händler gegen Geschäftsschluss über einen Preisnachlass mit sich reden. Einen soliden Haushaltskurs steuert, wer die Mahlzeiten für eine Woche im Voraus plant und sich dann einen Einkaufszettel anfertigt. Damit vermeidet man nicht nur, dass überflüssiger Vorrat an teuren Lebensmitteln weggeworfen werden muss, sondern kann auch kreative und Kosten sparende „Resteverwertung“ einplanen.
Sparkurs mit Senioren-Rabatten
Bei Freizeitangeboten wie Kino, Theater, Museen oder Schwimmbädern auf Ermäßigungstarife für Senioren achten! Auch bieten öffentliche Verkehrsunternehmen spezielle Seniorentickets an, die in Sachen Mobilität manches Plus im Haushaltsbudget einfahren.
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