Gütersloher Rechtsanwalt wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug zu Schadensersatz verurteilt. So vermeldete es die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke, die ja im Internet für ihre vielen fachlichen und sachlichen Veröffentlichungen bekannt ist, natürlich nicht, um Mandanten einzufangen, sondern um die Allgemeinheit zu informieren. Wie auch in diesem Fall. Nun könnte die Kanzlei aber ein Problem haben, denn das LG Bielefeld hat ja genau eine solche Klage gegen die Macher der Dubai Fonds nicht zugelassen. Ob jetzt auch der Prozess mit dem damals verurteilten Gütersloher Rechtsanwalt in eine neue Runde geht, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, ob die Kanzlei Göddecke das mal all ihren Dubai Mandanten mitgeteilt hat, denen die vielleicht genau deshalb zur Kanzlei Göddecke gekommen sind, weil man ihnen erklärt hat, „das ist Kapitalanlagebetrug“. Stimmt das dann noch, dass die Kanzlei Göddecke gemeinsam mit einem ehemaligen TOP Verkäufer der Dubai Fonds die ersten Anzeigenerstatter gegen die „Lohmamnns“ waren, dann muss man die Arbeit der Kanzlei Göddecke einmal ganz neu bewerten. Nicht nur von Anlegerseite. Es ist aus meiner Sicht keine juristische Glanzleistung, wenn man zu einer solch falschen Einschätzung eines angeblichen Straftatbestandes kommt. Genau die Punkte, die das Gericht jetzt zur Ablehnung einer Verfahrenseröffnung veranlasst hat, hätten gute Juristen doch sicherlich auch herausfinden können. Das hätte dann aber möglicherweise mehr Arbeit bedeutet, Menschen zu überzeugen, Mandant der Kanzlei Göddecke zu werden.
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