Das Landericht Bielefeld lehnte am 28.07.2014 die Eröffnung des Strafverfahrens gegen zwei Geschäftsführungsorgane der ACI VII. Dubai Fonds KG und einen geschäftsführenden Gesellschafter ihrer Treuhandkommanditistin ab. Das Strafverfahren sollte wegen Untreue in 109 besonders schweren Fällen geführt werden. Es hieß, die Angeschuldigten seien nicht hinreichend verdächtig.
Die VII. Fonds KG ist eines von sieben geschlossenen Immobilienfonds der Alternative Capital Invest aus Gütersloh (ACI). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft an die Angeschuldigten berief sich darauf, dass diese in der Zeit vom 07.07. bis zum 28.11.2008 Gelder von 109 privaten Anlegern nach Dubai weitergeleitet und anschließend in fondswidriger Weise verwendet bzw. ein solches Vorgehen gebilligt und dadurch die Anleger geschädigt zu haben. Gelder sollen auf zwei Privatkonten eines der anderen Angeschuldigten bei einer Bank in Dubai überwiesen worden sein.
Begründet wurde die Ablehnung von der Strafkammer damit, dass ein Verstoß gegen Pflichten zu einer Mittelverwendungskontrolle nicht vorliege, da derartiges in den Verträgen nicht vereinbart gewesen sei. Auch eine prospekt- und gesellschaftswidrige Verwendung der Gelder der Anleger liege nicht vor. Nicht belegbar ist zudem, dass die Gelder der Anleger vertragswidrig, insbesondere für private Anschaffungen eines Angeschuldigten, verwandt worden seien.
Gegen die beiden Geschäftsführungsorgane der Fondsgesellschaft liegt dem Landgericht Bielefeld eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft vor, über deren Zulassung noch entschieden wird.
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