In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7127 eingetragenen Alternative Capital Invest Vertriebs- & Service GmbH i.L., Siegfriedstr. 9, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hanns-Uwe Lohmann
Geschäftszweig: Organisation und Koordinierung des Vertriebes von Beteiligungen an Kapitalanlagen- und Investmentgesellschaften
Verfahrensbevollmächtigte: Mulansky + Kollegen Rechtsanwälte GmbH, Lortzingstr. 35, 01307 Dresden,
ist am 22.02.2018, um 15:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 142/18
Amtsgericht Bielefeld, 22.02.2018
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