Die BaFin wendet die am 23. Juni 2021 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Artikel 25 der AIFM-Richtlinie an (Richtlinie 2011/61/EU). Die Abkürzung AIFM steht für Alternative Investment Fund Managers (Verwalter alternativer Investmentfonds).
Zweck dieser Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung von Artikel 25 der AIFM-Richtlinie sicherzustellen. Die Leitlinien beziehen sich insbesondere auf die Bewertung des Systemrisikos in Verbindung mit Hebelfinanzierung. Die ESMA will mit ihnen erreichen, dass die zuständigen Behörden bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für Maßnahmen bezüglich Hebelfinanzierung erfüllt sind, einen einheitlichen Ansatz verfolgen.
Kommentar hinterlassen