Allgemeines

Altersvorsorge

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

In Deutschland lebt der Großteil der Bevölkerung zur Miete – im Vergleich zu anderen EU-Ländern besitzt hierzulande anteilig kaum jemand eine eigene Immobilie. Dennoch bleibt der Traum vom Eigenheim für viele präsent, insbesondere als Absicherung für das Alter. Experten sehen den Kauf einer Immobilie grundsätzlich als sinnvolle Vorsorgestrategie an, raten jedoch zu sorgfältiger Planung und Abwägung.

Immobilienkauf als Altersvorsorge: Chancen und Herausforderungen

Wirtschaftsprofessor Hans Fehr von der Universität Würzburg betont, dass während des Erwerbslebens in der Regel höhere Einkommen erzielt werden als im Ruhestand. „Wenn man es schafft, die Immobilie während der aktiven Berufsjahre abzubezahlen und im Alter mietfrei zu wohnen, kann das den Unterschied im Einkommen einigermaßen ausgleichen“, erklärt Fehr. Auf diese Weise könnten finanzielle Engpässe im Ruhestand vermieden werden.

Auch Michael Beumer, Finanzexperte der Stiftung Warentest, sieht den Immobilienkauf als sinnvollen Baustein der Altersvorsorge. Er weist jedoch darauf hin, dass bei solch langfristigen Entscheidungen einige wichtige Fragen geklärt werden sollten: „Wie groß sollte die Immobilie sein, und welche laufenden Kosten fallen an?“ Neben den üblichen Fixkosten für Eigentum sollten Käufer auch unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen und Instandhaltungen einplanen. „Wer regelmäßig Handwerker beauftragen muss, sollte wissen, dass dies teurer ist, als viele Dinge selbst zu erledigen“, fügt Beumer hinzu.

Eigenkapital und Finanzierungsplan: Gut vorbereitet zum Immobilienkauf

Um eine solide Basis für die Immobilienfinanzierung zu schaffen, empfehlen Experten, mindestens 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital anzusparen. „Wer einen Immobilienkredit aufnimmt, muss sich bewusst sein, dass die monatliche Belastung in den ersten Jahren oft höher ist als die aktuelle Miete“, warnt Beumer. „In dieser Phase ist es wichtig, klare Prioritäten zu setzen – da bleibt weniger Spielraum für spontane Ausgaben wie Urlaubsreisen.“

Professor Fehr hebt zudem hervor, dass der Kredit unbedingt vor Renteneintritt abbezahlt sein sollte, um finanzielle Probleme im Alter zu vermeiden. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Immobilie tatsächlich eine Entlastung im Ruhestand bietet.

Immobilie als alleinige Vorsorge ausreichend?

Ist der Besitz einer Immobilie in Kombination mit der gesetzlichen Rente ausreichend für einen sorglosen Ruhestand? Laut den Experten eher nicht. „Für eine grundlegende Absicherung mag das ausreichen, aber den bisherigen Lebensstandard kann man damit wahrscheinlich nicht vollständig halten“, sagt Fehr. Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen, wie etwa Investitionen in Fonds oder andere Anlagen, seien daher empfehlenswert. Allerdings räumt Fehr ein, dass dies nicht für jeden umsetzbar sei.

Was tun, wenn sich die Lebensumstände ändern?

Selbst wenn die Immobilie bei Renteneintritt abbezahlt ist, bleiben langfristig Fragen zur Wohnsituation offen – etwa dann, wenn die Kinder ausgezogen sind. Beumer schlägt vor, in diesem Fall auch einen Verkauf der Immobilie und den Umzug in eine kleinere Wohnung in Betracht zu ziehen. „Die Immobilie muss weiterhin bewirtschaftet und instand gehalten werden. In manchen Fällen kann es sich lohnen, etwas Kleineres und Pflegeleichteres zu suchen“, so der Finanzexperte.

Ein Immobilienkauf bietet somit viele Vorteile, ist jedoch mit Herausforderungen verbunden, die sorgfältige Planung und langfristige finanzielle Disziplin erfordern.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...

Allgemeines

Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vom: 12.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Förderung...