Die private Altersvorsorge rückt mehr und mehr in den Fokus. Doch die beliebteste Altersvorsorge der Deutschen, die Kapital-Lebensversicherung, gerät durch sinkende Renditen in die Kritik.
Grundsätzlich gilt immer, verlassen Sie sich stets nur auf die garantierten Werte, denn die Hochrechnungen der Überschüsse sind Zeitpunktbetrachtungen, die sich jährlich ändern können. Eine garantierte Leistung hingegen darf nicht reduziert werden. Prognostizierte Überschussleistungen hingegen schon. Im Streitfall ist zu klären, was vertraglich garantiert und somit bindend ist. Verbindlich sind Aussagen zur garantierten Versicherungssumme. Nicht garantiert ist die so genannte „Ablaufleistung“, weil diese neben der Versicherungssumme auch Überschussbeteiligungen enthält. Ein Thema sind auch immer die hohen Abschlusskosten.
Sollte man im Zweifel versuchen, seine Kapitallebensversicherung an einen Dritten zu verkaufen oder dem Versicherungsunternehmen zum Rückkaufwert zurückgeben? Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Häufig sind Lebensversicherungen aktuell nicht mehr über den Zweitmarkt zu verkaufen. Ein Rückkauf der Versicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel nach 12 Jahren Laufzeit) sinnvoll sein, wenn mit der privaten Geldanlage ein höherer Zins zu erzielen ist. Auch die Frage „lohnt sich eine Kapitallebensversicherung überhaupt“ muss man sich stellen. Wir meinen, eine Kapital-Lebensversicherung „lohnt“ sich – bezogen auf die Beitragsrendite – in der Regel ebenso wenig wie eine private Rentenversicherung. Risikolebensversicherungen zur Todesfallabsicherung sind ohne Alternative.
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