Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der ALTIMETER Worldwide Services JLT das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Den vorliegenden Erkenntnissen nach hat die ALTIMETER Worldwide Services JLT auf der Grundlage eines sogenannten Antrags als Stiller Gesellschafter Gelder angenommen. Dieser Antrag sah eine unbedingte Rückzahlung vor. Damit betreibt die ALTIMETER Worldwide Services JLT das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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