Startseite Allgemeines Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
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Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)

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Beschlossen mit wenigen mit wenigen Änderungen. Allerdings wird ein Flickenteppich bei der Erlaubniserteilung befürchtet.

Ab 2013 wird die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden.

Änderungen wurden nur noch bei Details vorgenommen:

1. Die IHK-Sachkundeprüfung kann nun beliebig oft wiederholt werden.

2. Eine verpflichtende Lehrgangsteilnahme vor Anmeldung zur IHK-Prüfung wurde abgelehnt.

3. Die freiwillige und privatrechtliche Prüfung „Bausparen und Investment BWV/DVA“ wird nun doch nicht als Sachkunde anerkannt.

4. Die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde „Finanzanlagenfachmann” (IHK) können bereits ab 1. November 2012 abgelegt werden. Auf diese Weise wird eine nahtlose Anbindung neuer Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/2013 ermöglicht.

Verbände bedauern hingegen, dass der Gesetzgeber nicht die IHK mit der Erlaubniserteilung beauftragt hat. „Jedes Bundesland kann leider für sich entscheiden, ob es die Gewerbeämter oder die Kammern damit beauftragt. Eine zentrale Anlaufstelle für Vermittler wird es also nicht in jedem Bundesland geben“ beschreibt Rottenbacher die jetzige Situation.„Wir fordern die Länder auf, sich auf die IHK als Erlaubnisstelle zu einigen. Das spart Bürokratiekosten für unsere Mitglieder und würde einen regulatorischen Flickenteppich verhindern“, so ein Verbandssprecher. Klärungsbedarf sehen Verbände noch bei zahlreichen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. „Wir empfehlen daher allen Betroffenen, nicht vorschnell zu agieren, sondern die weiteren Entwicklungen abzuwarten“, so ein Verbandssprecher.

Quelle:cash-online

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