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AM Beteiligungsholding GmbH Heilbronn – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Eine Tatsache, die aus der nachfolgend abgebildeten Bilanz eindeutig hervorgeht, aber auch ganz klar gesagt: Eine bilanzielle Überschuldung ist nicht das Gleiche wie eine insolvenzrechtliche Überschuldung.

holdingbilanzueberschuldet

Bilanzielle Überschuldung tritt auf, wenn die Passivseite der Bilanz eines Unternehmens die Aktivseite übersteigt. Das bedeutet, dass die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind als dessen Vermögenswerte. Eine bilanzielle Überschuldung kann ein Hinweis auf finanzielle Probleme sein, muss aber nicht zwangsläufig zur Insolvenz führen. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Definition

Bilanzielle Überschuldung: Liegt vor, wenn die Summe der Verbindlichkeiten eines Unternehmens die Summe der Vermögenswerte übersteigt, d.h., wenn das Eigenkapital negativ ist.

Ursachen

Verluste: Anhaltende Verluste, die das Eigenkapital aufzehren.
Abschreibungen: Hohe Abschreibungen auf Vermögenswerte.
Finanzierungskosten: Hohe Zinsbelastungen aus aufgenommenen Krediten.

Auswirkungen

Finanzielle Instabilität: Das Unternehmen hat mehr Schulden als Vermögenswerte, was auf finanzielle Instabilität hinweist.
Eingeschränkte Handlungsfähigkeit: Es kann schwierig sein, neue Kredite aufzunehmen oder Investitionen zu tätigen.

Unterschied zur insolvenzrechtlichen Überschuldung

Bilanzielle Überschuldung: Wird rein buchhalterisch anhand der Bilanz festgestellt.
Insolvenzrechtliche Überschuldung: Wird nach insolvenzrechtlichen Kriterien beurteilt. Hierbei wird neben der bilanziellen Überschuldung auch die Fortführungsprognose des Unternehmens berücksichtigt. Ein Unternehmen ist insolvenzrechtlich überschuldet, wenn es sowohl bilanziell überschuldet ist als auch keine positive Fortführungsprognose hat.

Bewertung

Fortführungsprognose: Wenn das Unternehmen trotz bilanzieller Überschuldung eine positive Fortführungsprognose hat (z.B. durch erwartete Gewinne oder Restrukturierungsmaßnahmen), ist es nicht insolvenzrechtlich überschuldet.
Liquiditätsplanung: Die kurzfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird ebenfalls berücksichtigt.

Maßnahmen

Kapitalzuführung: Erhöhung des Eigenkapitals durch neue Investoren oder Gesellschafter.
Restrukturierung: Umstrukturierungen oder Sanierungsmaßnahmen, um Verluste zu reduzieren und die finanzielle Situation zu stabilisieren.
Vermögensverkäufe: Verkauf von Vermögenswerten, um Schulden zu reduzieren.

Fazit

Bilanzielle Überschuldung zeigt eine kritische finanzielle Lage an, muss aber nicht zwangsläufig eine Insolvenz bedeuten. Es kommt auf die zukünftigen Perspektiven und die Fähigkeit des Unternehmens an, seine Situation zu verbessern. Insolvenzantragspflicht besteht nur bei gleichzeitig fehlender positiver Fortführungsprognose.

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