Der US-Internethandelsriese Amazon haftet nicht für Markenverstöße von Drittanbietern auf der Plattform Amazon Marketplace. Das gilt selbst dann, wenn Amazon die Ware lagert und verschickt, wie heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die Markeninhaber können aber verlangen, dass Amazon solche Ware nicht mehr lagert und verschickt.
Im konkreten Fall geht es um das Coty-Parfum „Davidoff Hot Water“. Ein eigenständiger Händler hatte es auf Marketplace zum Verkauf angeboten, obwohl für die betreffenden Flakons kein Recht zum Verkauf in der EU bestand. Dabei nutzte der Händler ein Service von Amazon, die Ware zu lagern und zu verschicken.
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