Manchmal bekommen wir Schreiben von Rechtsanwälten, die uns Nachdenklich machen, auch wir machen ja nicht immer alles richtig, manchmal bekommen wir aber auch Schreiben die wir in der Redaktion „da schüttelst mich Schreiben“ nennen. Es sind die Schreiben die sich über uns Aufregen, weil wir über einen ihrer Mandanten berichtet haben.
Oftmals, einen Dieb, einen Gauner oder einen Betrüger. Auch hier in dem Schreiben der Kanzlei ging es um solch einen Vorgang. Die Mandantin der genannten Rechtsanwälte war straffällig geworden und von einem Gericht wegen Betruges in 103 Fällen verurteilt worden.
Nun hatte man Vermögen sichergestellt, das mit dazu dienen sollte, dass betrogene Bürger – Opfer der Mandantin, der genannten Kanzlei -, sich einen Teil ihres Schadens wiederholen konnten. Wir veröffentlichen das seit Jahren auf unseren Plattformen und man hat sich schon oft bei uns dafür bedankt, denn ohne unsere Veröffentlichung hätte man nichts davon gewusst.
Wir wollen eben nicht, dass die Betrüger, Gauner oder Diebe das Geld was nicht abgerufen wird, wiederbekommen, oder zu Gunsten des Staates verfällt.
Ganz klar aber auch, siehe unser Impressum, wir löschen diesen Eintrag in unseren Portalen dann, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass der Eintrag im Bundesanzeiger gelöscht wurde. 100derte Male so auch durchgeführt.
Nun haben wir uns dann auch einmal die Internetseite der Kanzlei angeschaut. Mal ganz ehrlich meine Herren, wir machen auch den einen oder anderen Rechtschreibefehler, bleibt auch bei so vielen Artikeln nicht aus. Aber als Rechtsanwalt würde ich mir die Seite, mit der ich in die Öffentlichkeit gehe dann doch einmal genauer anschauen.
Ich würde mich auch nicht zu dritt auf eine „altersschwache Couch“ setzen und wenn ich mich schon zu Dritt auf die Couch setze, dann würde ich zumindest die Bilder darunter passend zu den Personen machen. Zudem würde ich mir die Schuhe putzen, bevor ich so ein tolles Foto machen lasse.
Nun ja, das ist meine persönliche Meinung, aber vielleicht schauen sie sich das ja noch einmal an. Dieser Hinweis kostet sie nichts.
Lesen Sie Ihren Text mal bitte genau, und erklären sie mir mal was „ArbeitsrechtInternetrecht“ ist Habe ich so noch nie gehört.
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