Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 26/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRA 7951 eingetragenen America Andina GmbH & Co. KG, Bernhardstraße 6-8, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10704 eingetragene America Andina Verwaltungs-GmbH Münster, Bernhardstraße 6-8, 48153 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Heidlindemann, Studtstraße 8, 48149 Münster
ist am 29.06.2020, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
81 IN 26/20
Amtsgericht Münster, 29.06.2020
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