Wenn das Unternehmen in das man investiert in den USA seinen Sitz hat. Das das Zielinvestment in den USA ist, ist völlig in Ordnung, aber das Unternehmen dem man als Anleger sein Geld zur Verfügung stellt, sollte seinen Sitz in Deutschland haben. In der Werbung für das Unternehmen heißt es:Die American Texas Management LLC (ATM LLC), Dallas, Texas, USA ist ein Unternehmen, welches US-amerikanische Erdöl- und/oder Erdgasproduktionen, vornehmlich in Alabama, Kansas, Texas, Oklahoma, Wyoming, Mississippi und Louisiana erwirbt und diese anteilig Interessenten als Beteiligungsmöglichkeit anbietet.
Anlageziel ist eine wirtschaftliche Produktion und der Verkauf von Rohstoffen. Die ATM LLC vereinnahmt als Kaufpreis zunächst die Anlegergelder und verwahrt diese auf einem speziellen Treuhandkonto in den USA. Von diesem Konto werden die Erstellungskosten bezahlt. Die Beteiligung ist ein Eigentumserwerb in Sachwerte. Mit dem Erwerb eines Anteils an diesem Projekt ist der Kunde an den Förderrechten, den Reserven im Boden sowie an der Ausrüstung der o.a. Produktionsanlagen beteiligt und geht damit eine direkte unternehmerische Beteiligung ein, mit allen Rechten und Pflichten.
Mit dem Erwerb der Förderrechte verbunden ist die Beteiligung an Kosten und Erlösen aus dem Betrieb der Förderanlagen. Das Recht zur Förderung der Rohstoffe erwirbt die ATM LLC vom Operator und tritt dieses anteilig per Assignment (Urkunde) zugunsten des jeweiligen Beteiligungspartners ab. Ähnlich einer Immobilie erfolgt die Eintragung im zuständigen amerikanischen Courthouse nach Aufnahme der Produktion.
Die Vertragsgegenständlichen US Erdöl- und Erdgasförderanlagen sind darauf ausgelegt solange betrieben zu werden, bis die Produktionsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine reguläre Kündigung ist deshalb nicht vorgesehen. Es gibt auch keine feste Laufzeit.Zitat Ende
Gerade Invetsition in Gesellschaften die außerhalb Europas liegen, machen es dem Anleger schwer, sich über solche Gesellschaften zu informieren aber auch zu kontrollieren. Sollte es einmal Unstimmigkeiten mit dem „Partner“ geben, müsste man dann wohl in den USA klagen. Ein sehr teures, und nahezu aussichtsloses Unterfangen für einen einzelnen Anleger. Deshalb raten wir von solchen Beteiligungen immer ab.
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