Startseite Allgemeines Amokfahrt in Trier BGH entscheidet
Allgemeines

Amokfahrt in Trier BGH entscheidet

QuinceCreative (CC0), Pixabay
Teilen

Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

Beschluss vom 13. September 2023 – 4 StR 40/23

Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Trier vom 16. August 2022 überwiegend aufgehoben, mit dem der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. Die Strafkammer hatte in dem angegriffenen Urteil ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein des Angeklagten eingezogen und eine lebenslange Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts fuhr der infolge einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen leidende Angeklagte am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit über 850 Meter in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest erheblich zu verletzen, durch die belebte Trierer Fußgängerzone. Er steuerte das Tatfahrzeug dabei gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Fünf Menschen erlagen den jeweils infolge eines Zusammenstoßes mit dem Tatfahrzeug erlittenen Verletzungen, weitere 14 Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben, weil das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet hat. Damit waren auch die Rechtsfolgenentscheidungen aufzuheben.

Vorinstanz:

Landgericht Trier – Urteil vom 16. August 2022 – 1 Ks 8032 Js 35057/20

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

zukunft des Deutschlandtickets: Nach Regierungswechsel weiter unklar

Nach dem Ende der Ampel-Koalition steht die Zukunft des Deutschlandtickets weiterhin in...

Allgemeines

Elaris AG der Aktienkurs steigt deutlich auf jetzt über 4 Euro

Zum Wochenschluss zeigt die Elaris-Aktie endlich wieder einen deutlichen Aufwärtstrend und klettert...

Allgemeines

Elon Musk: Showman statt Sparfuchs – Trumps neue „Effizienzoffensive“ unter Beschuss

Der gewählte US-Präsident Donald Trump hat erneut für Schlagzeilen gesorgt, indem er...

Allgemeines

Insolvenzverfahren über die e.Volution GmbH eingeleitet

Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e.Volution GmbH...