Anbieter umwerben potenzielle Kunden häufig mit offiziell wirkenden Logos oder Dokumenten wie der Deutschen Post AG oder der GEZ, um sie in Vertragsfallen zu locken.
„Amtlich aufgemachte Mitteilungen wirken glaubwürdiger als pure Werbesendungen“, weiß Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und rät zur Vorsicht: „Verbraucher sollten die Details solcher Offerten genauer unter die Lupe nehmen.“
So gebe im aktuellen Fall eine Postkarte der „GP Health“ mit Postfach in Düsseldorf und Logo der Deutschen Post AG eine Internet-Seite aus dem Namen des jeweiligen Verbrauchers sowie eine Paketnummer an – anders, als es die Deutsche Post AG tatsächlich handhabt. Angeblich sei eine Paketzustellung nicht möglich gewesen, so dass die Betroffenen das Paket über das Internet erneut ordern sollten. Wer der Aufforderung folgt und die Seite aufruft, soll zunächst persönliche Daten eingeben. Ein Herr Dr. Hittich, Geschäftsführer der „GP Health Products B.V.“ aus den Niederlanden, gibt vor, aus der individuellen Beantwortung dieser Fragen zum Lebens- und Konsumstil den speziellen Typ und die dazu passenden teuren Präparate zur Nahrungsergänzung abzuleiten. „Dass Verbrauchertypen mit den unterschiedlichsten Lebensstilen immer das gleiche teure Nahrungsergänzungsmittel empfohlen wird, offenbart die Fragwürdigkeit dieser persönlichen Abfrage“, meint Ernährungsberaterin Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale.
„Wer seine Bestellung bereits aufgegeben hat, kann diese nach den fernabsatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von 14 Tagen widerrufen“, beruhigt Juristin Fischer-Volk. Wird dazu nicht, falsch oder verspätet belehrt, verlängert sich die Frist; das sollten Betroffene im Zweifelsfall in der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Quelle:VBZ
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