„Die Canada Gold Trust Fonds haben auf dem deutschen Markt ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt, von denen ca. 40 von den Fondgesellschaften darlehensweise an kanadische Goldsuchgesellschaften verliehen werden sollten. Diese sollten die Gelder in drei bis vier Jahren mit hohen Zinsen zurückzahlen. Das Konzept scheiterte, weil die auszubeutenden Suchgebiete nicht genügend Gold aufwiesen und auch das Geld der Anleger zu einem großen Teil nicht in Kanada ankam“, erklärt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Betroffene CGT-Anleger sind erschüttert über die Entwicklung und fühlen sich mit Klagen zur Rückzahlung zusätzlich gestraft
Mit Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 09.11.2017 (nicht rechtskräftig) wurde eine Klage der Canada Gold Trust I KG zurückgewiesen, mit der diese die Rückzahlung der geleisteten Ausschüttungen des beklagten Anlegers verlangte. Dass Amtsgericht schloss sich in seiner Argumentation dem Amtsgericht Reinbeck und dem Oberlandesgericht Köln an, welche in vergleichbaren Verfahren keine vertraglich wirksam vereinbarte Grundlage für das Rückforderungsverlangen gesehen haben.
Rettungskonzept kostet – gewährte Ausschüttungen sollen das Rettungskonzept finanzieren?
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der den beklagten Anleger vertreten hatte, ordnet die Bedeutung des Urteils ein: „Um das aus unserer Sicht intransparente Rettungskonzept für die Fonds in Kanada durchzuführen, benötigen die deutschen Fondgesellschaften Canada Gold Trust I bis IV KG Geld. Dies soll nun durch eine Rückzahlung der bisher gewährten Ausschüttungen an die Anleger verfügbar gemacht werden. Entsprechend haben die Fondgesellschaften flächendeckend Klagen gegen Anleger eingereicht. Nach einem aktuell kursierenden Rundbrief sind bisher ca. 75 Prozent der Klagen des Fonds erfolgreich gewesen, während ein Dutzend Klagen zugunsten der Anleger ergingen. Wichtig dabei ist, dass eines der Urteile zugunsten der Anleger von einem Oberlandesgericht erging, dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Klage der Canada Gold Trust I KG wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die vertragliche Grundlage für die Rückforderung nicht hinreichend klar und deutlich ist. Der entsprechende Passus des Gesellschaftsvertrags sieht eine Rückzahlung vor, wenn ein unvorhergesehener Liquiditätsengpass entsteht. Die Gerichte können aber ebenso wenig wie die betroffenen Anleger erkennen, für wen dieser Liquiditätsbedarf unvorhergesehen sein muss, welche Form dieser Liquiditätsbedarf haben soll und an wen sich die Klausel konkret richtet – die Treuhandkommanditistin Xolaris Service GmbH oder die Anleger selbst, die ja keine direkten Kommanditisten sind. Unklarheiten gehen in diesem Bereich zulasten des Verwenders, sodass auch das Amtsgericht Mitte die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam angesehen hat. Erfreulich für die Anleger“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin.
Die Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG war in dem Prozess vertreten durch ihre vor einigen Jahren neu gewählte geschäftsführende Gesellschafterin, die Xolaris Verwaltungs GmbH, die sich nunmehr Alasco GmbH unbenannt hat und von Herrn Rudolf Döring geleitet wird.
Döring ist kein Unbekannter im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen. Er war bereits tätig für die Würzburger Frankonia-Gruppe, deren Zusammenbruch Millionenschäden für die Anleger und Haftstrafen für verantwortliche Manager verursachte. Döring war auch als „Sanierungsexperte“ für die BAC-Gruppe tätig und ist aktuell Verwaltungsrat der SWM AG in Vaduz, Liechtenstein, die Edelmetall-Rohstoffdepots anbietet.
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