Amtsgericht Bremerhaven25 AR 2/21 Das Amtsgericht Bremerhaven -Jugendgericht- führt ein Vollstreckungsverfahren gegen Dominik Hans Papke, der durch Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 05.01.2021, rechtskräftig seit dem 13.02.2021, Az: 25 Ls 941 js 43439/20, wegen des Diebstahls in besonders schwerem Fall in 13 Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem Diebstahl in besonders schwerem Fall und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Geschädigten aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat. Um dem Verurteilten das durch die Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 15.764,89 EUR angeordnet. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Tat geschädigt worden sind. Gemäß § 459i Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Geschädigten hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung benachrichtigt. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, bis 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu erklären, ob Sie Ihren Anspruch anmelden. Wahlmöglichkeit: „Es konnten bisher keine Vermögenswerte gesichert werden.“ Bzgl. der den Verletzten zustehenden Rechte sei auf die nachfolgende Belehrung verwiesen.
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Dem Amtsgericht Bremerhaven -Jugendgericht- ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten. |
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