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Amtsgericht Charlottenburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über die Biolife GmbH an

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantrags der Biolife GmbH, Sorauer Straße 17, 10997 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Georgina Gertrud Mack, mehrere Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Biolife GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Register-Nr. HRB 246062, hat ein Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, hat das Gericht am 5. November 2024 folgende Anordnungen getroffen:

  1. Einstellung der Zwangsvollstreckung
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Biolife GmbH werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
  2. Einsatz eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Ab sofort bedürfen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dr. Hackländer übernimmt die Überwachung der Gesellschaft und sichert deren Vermögen. Zusätzlich ist er beauftragt, die finanzielle Lage des Unternehmens dahingehend zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird.
  3. Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin
    Die Biolife GmbH darf über ihre Bankkonten und Außenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Befugnisse wurden vollständig auf Dr. Hackländer übertragen, der auch ermächtigt ist, Gelder einzuziehen und ein Sonderkonto für eingehende Zahlungen einzurichten. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.
  4. Aufforderung an Drittschuldner
    Den Schuldnern der Biolife GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  5. Ermittlungsrechte des Insolvenzverwalters
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Biolife GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihm Einsicht in alle relevanten Geschäftsunterlagen zu gewähren und Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Biolife GmbH erhalten bleibt und für eine mögliche spätere Insolvenzmasse gesichert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist angehalten, die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu überprüfen und alle erforderlichen Schritte zur Bewahrung des Unternehmensvermögens zu unternehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung beim Amtsgericht Charlottenburg Beschwerde eingelegt werden.

Weitere Informationen zur Einreichung elektronischer Dokumente und den geltenden Vorschriften zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht sind auf der Webseite der Justiz zu finden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 5. November 2024

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