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Amtsgericht Chemnitz ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH an

viarami (CC0), Pixabay
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Am 27. November 2024 hat das Amtsgericht Chemnitz im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH (Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau) umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Benjamin Scheer vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tim Brune (White & Case LLP, Königstraße 17, 01097 Dresden) bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und im Interesse der Gläubiger zu erhalten.

Kontakt:


Maßnahmen zur Vermögenssicherung

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
    • Forderungen, einschließlich Bankguthaben, dürfen nur durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  2. Zwangsvollstreckungen:
    • Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
    • Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, es sei denn, sie betreffen die Erteilung der Vermögensauskunft.
  3. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
    • Er darf Sonderkonten einrichten und alle eingehenden Zahlungen auf diese Konten leiten.
    • Er ist befugt, Informationen von Behörden, Finanzinstituten, Sozialversicherungsträgern und weiteren relevanten Stellen einzuholen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Anordnung kann eine sofortige Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder ihrer Zustellung. Eine öffentliche Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Für elektronische Dokumente gelten strenge Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung sicherer Übermittlungswege.


Aktenzeichen: 421 IN 2356/24
Gericht: Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Datum: 27. November 2024

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Klärung, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

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