Amtsgericht Delbrück
6 VRJs 83/21
In der Jugendstrafvollstreckungssache Korkmaz ist Mustafa Korkmaz durch Urteil vom 06.02.2020 wegen schweren Raubes u.a. verurteilt worden. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus den begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 1.475,00 € angeordnet. Es wird versucht, diesen Betrag im Rahmen der Strafvollstreckung einzuziehen.
Gemäß § 459i Abs. 1, Abs. 2 StPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung.
Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz muss dieser binnen 6 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens angemeldet werden.
Auf das in der Anlage beigefügte Hinweisblatt zum Verfahrensablauf gemäß § 459k StPO sowie das Antwortschreiben zur Mitteilung gemäß § 459i StPO wird hingewiesen.
Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen.
Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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