Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Netzwerk Services Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 35623, wurde am 17. Oktober 2024 um 14:07 Uhr eine vorläufige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Grafenstraße 56, 45239 Essen, und vertreten durch den Geschäftsführer Frank Jäger, betreibt Netze für Telekommunikationsunternehmen und bietet damit verbundene Dienstleistungen an. Zudem ist das Unternehmen im Bereich Einkauf, Import und Export von Software, Maschinen und Ausrüstungen für die Telekommunikationsbranche tätig.
Anordnung des Amtsgerichts
Gemäß den §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres mit Sitz in der Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Weitere Maßnahmen
Den Schuldnern der Netzwerk Services Deutschland GmbH, also den Drittschuldnern, wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Alle Drittschuldner sind dazu aufgefordert, künftige Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 InsO).
Aktenzeichen: 165 IN 127/24
Amtsgericht Essen, 17. Oktober 2024
Kommentar hinterlassen