Startseite Allgemeines Amtsgericht Freyung
Allgemeines

Amtsgericht Freyung

Teilen

Amtsgericht Freyung

Öffentliche Zustellung

2 Ls 25 Js 8708/17 jug Anklage Schöffenger. AG

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Freyung vom 13.06.2018, Az.: 2 Ls 25 Js 8708/17 jug wurde die Einziehungsbetroffene Franziska Schuh zur Einziehung eines Betrages i.H.v. 1.375,00 € als Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Die Vermögenswerte werden nun vom Amtsgericht als Vollstreckungsbehörde eingezogen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Verletzte gegen die Verurteilte einen Entschädigungsanspruch haben. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung beim Amtsgericht Freyung zu dem genannten Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags. Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch das Amtsgericht an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Freyung, 19.07.2018

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG: Ein dramatischer Kursabsturz – Was lief schief 2024?

Die Aktie der Elaris AG hat im Jahr 2024 eine Achterbahnfahrt hingelegt...

Allgemeines

Ein Neustart für die Demokratie: Warum die Auflösung des Bundestags und die Wahlrechtsreform ein Schritt in die richtige Richtung sind

Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag aufgelöst und...

Allgemeines

Volkswagen findet Sicherheitslücke – Chaos Computer Club findet sie zuerst

Ein Datenleck bei Volkswagen? Ja, Sie haben richtig gehört! Offenbar sind Standortdaten...

Allgemeines

Team Amerika sucht Talente – nur nicht zu viele!“

Elon Musk und Vivek Ramaswamy haben diese Woche die MAGA-Gemeinde (Make America...