Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Strafabteilungen
722 VRJs 1/20
722 Ls 122/19 jug.
Die Einziehung eines Betrages von 19.657,96 € wurde vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek mit Urteil vom 06.12.2019 (722 Ls 122/19 jug.) angeordnet. Das Urteil ist seit dem 06.12.2019 rechtskräftig.
Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Das eingezogene Geld wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Auskehrung erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt.
Verletzte, die einen Anspruch auf Auskehrung des Geldes geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu dem Aktenzeichen 722 VRJs 1/20 formlos anmelden. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen, die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verurteilten eröffnet und verbleibt bei der Schlussverteilung ein Überschuss, wird der Überschuss an den Verletzten oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens verstrichen sind (§§ 459h Abs. 2, 459k–459m Strafprozessordnung).
Die aktuelle Anschrift des Verurteilten lautet: Mehlandsredder 32B, 22143 Hamburg.
gez. Schwirtz, Rechtspflegerin
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