Ein Tierheim hat nicht das Recht, einem Tierbesitzer sein vermitteltes Tier ohne dessen Zustimmung wieder wegzunehmen. Das Amtsgericht Hanau hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine solche eigenmächtige Wegnahme eine verbotene Eigenmacht darstellt.
Der Fall:
Eine Frau hatte von einem Tierheim einen Kater vermittelt bekommen.
Im Tierüberlassungsvertrag war vereinbart, dass die Balkontür mit einem Fliegengitter gesichert werden muss und das Tier abnehmen soll.
Nach einem Jahr erkundigte sich das Tierheim telefonisch nach der Umsetzung der Auflagen.
Da die Auflagen nicht erfüllt waren, holte das Tierheim den Kater ohne Zustimmung der Frau aus ihrer Wohnung ab.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Gericht stellte fest, dass die eigenmächtige Wegnahme des Katers eine verbotene Eigenmacht darstellte.
Das Tierheim hätte seine Ansprüche gegen die Frau gerichtlich durchsetzen müssen, anstatt das Tier selbst zu pfänden.
Das Gericht verurteilte das Tierheim zur Zahlung der Kosten des Verfahrens.
Bedeutung der Entscheidung:
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau ist ein wichtiger Hinweis für Tierheime und Tierbesitzer.
Tierheime dürfen vermittelte Tiere nicht eigenmächtig zurückholen, auch wenn der Tierbesitzer gegen die Auflagen des Tierüberlassungsvertrags verstoßen hat.
Tierheime müssen ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten wird.
Hinweis:
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hanau ist rechtskräftig.
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