Amtsgericht HannoverBenachrichtigung gem. § 459i StPO über die Rechtskraft der EinziehungsanordnungAz: 319 VRJs 31/1 Das Amtsgericht Hannover vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Hannover wegen Betruges (Az. 315 Ds 174/20) gegen Jason Daniel Sachs. Diese ist rechtskräftig seit dem 26.01.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können. Es wird darauf hingewiesen, das, der Wert des Taterlangten noch nicht eingezogen ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Sollten Sie bereits im Ermittlungsverfahren Ansprüche angemeldet haben, hat diese Anmeldung weiterhin Bestand. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Anmeldung möglich. Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sie sich ggf. anwaltlich beraten. Mit freundlichen Grüßen
Rechtspflegerin |
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