Amtsgericht Heilbronn
Mitteilung
der Sicherung von Vermögenswerten
zu Gunsten der durch die Straftat Verletzten
gemäß §§ 111l Abs. 4; 111e Abs. 4 StPO
Aktenzeichen: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13
In dem Strafverfahren des Amtsgerichts Heilbronn gegen Carmelo Milici, alias Francesco Liberti (Az: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13) ist beabsichtigt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn den Rechtserwerb des Staates in Höhe von 31.875,40 Euro in Bezug auf folgende von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beschlagnahmten Gegenstände zu beschließen:
• |
Forderungen gegen Kreditinstitut
|
||||||
• |
Bewegliche Gegenstände
|
Hinsichtlich der bei der Schwäbischen Bank (jetzt PayCenter) gepfändeten Forderung besteht kein Guthaben mehr.
Die beim Verurteilten beschlagnahmten übrigen Gegenstände wurden herausgegeben.
Zu der beabsichtigen Vorgehensweise werden die Geschädigten gemäß §§ 111l Abs. 4; 111e Abs. 4 StPO a. F. angehört, wobei binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Bundeanzeiger Stellung genommen werden kann. Die Stellungnahme ist an das Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6, 74072 Heilbronn unter Nennung des obigen Aktenzeichens zu richten. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang beim Gericht an.
Kommentar hinterlassen