Sicherungsmaßnahmen

Amtsgericht Heilbronn

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Amtsgericht Heilbronn

Mitteilung
der Sicherung von Vermögenswerten
zu Gunsten der durch die Straftat Verletzten
gemäß §§ 111l Abs. 4; 111e Abs. 4 StPO

Aktenzeichen: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13

In dem Strafverfahren des Amtsgerichts Heilbronn gegen Carmelo Milici, alias Francesco Liberti (Az: 11 Ls 56 Js 15117/12 – AK 3/13) ist beabsichtigt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn den Rechtserwerb des Staates in Höhe von 31.875,40 Euro in Bezug auf folgende von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beschlagnahmten Gegenstände zu beschließen:

Forderungen gegen Kreditinstitut

Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4-12, 44173 Dortmund

Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Konto Nr. 840842700
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 19.554,57 Euro.

Landesbank Baden-Württemberg AG (jetzt: Baden-Württembergische Bank), Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart

Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Kreditkartenkonto Nr. 4242003000561730
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 2.143,80 Euro

Wirecard Bank AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim

Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Konto Nr. 7725042672
(Kontoinhaber: Francesco Liberti alias Carmelo Milici)
in noch bestehender Höhe von 7.561,06 Euro

Bewegliche Gegenstände

Bargeld 9.000.00 €, das bei der Landesoberkasse einbezahlt wurde

bestehendes Restguthaben bei der Landesoberkasse 2.615,97 Euro

Hinsichtlich der bei der Schwäbischen Bank (jetzt PayCenter) gepfändeten Forderung besteht kein Guthaben mehr.

Die beim Verurteilten beschlagnahmten übrigen Gegenstände wurden herausgegeben.

Zu der beabsichtigen Vorgehensweise werden die Geschädigten gemäß §§ 111l Abs. 4; 111e Abs. 4 StPO a. F. angehört, wobei binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Bundeanzeiger Stellung genommen werden kann. Die Stellungnahme ist an das Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6, 74072 Heilbronn unter Nennung des obigen Aktenzeichens zu richten. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang beim Gericht an.

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