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316 Js 50615/09

In dem Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Täter hinter der Scheinfirma Venture Trading B.V. wegen Betruges erlässt das Landgericht München I – 19. Strafkammer als Beschwerdekammer durch die unterzeichnende Richterin am 23.08.2018 folgenden Beschluss:

Beschluss

Es wird gemäß § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO in der bis zum 01.07.2017 geltenden Fassung festgestellt, das der Staat gemäß § 111i Abs. 5 Satz 1 i.V.m § 111i Abs. 3, Abs. 8 StPO in der bis zum 01.07.2017 geltenden Fassung aufgrund des aufrechterhaltenden Beschlagnahme- und Pfändungsbeschlusses des Amtsgerichts München vom 20.11.2009 (AZ: ER III Gs 9599/09) die Forderung der Firma Venture Trading B.V. aus dem Konto 654195323, BLZ 700 202 70 bei der UniCredit Bank AG (vormals Bayrische Hypo- und Vereinsbank AG) bis zur Höhe von 57.063,45 EURO erworben hat.

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