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Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Neatleaf GmbH an

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München, 6. November 2024 – Das Amtsgericht München hat am 5. November 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Neatleaf GmbH, ansässig in der Flößergasse 8, 81369 München, angeordnet. Die Neatleaf GmbH wird durch die Geschäftsführerinnen Dr. Hernandez Medina, Katharina Hertkorn und Dr. Elmar Mair vertreten. Der Insolvenzantrag wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Anchor Rechtsanwälte in Mannheim gestellt.

Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens

Um mögliche nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Neatleaf GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, hat das Gericht folgende Sicherungsmaßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Fabian Vielsäcker aus München (Schäfflerstraße 3, 80333 München) ernannt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Neatleaf GmbH. Dr. Vielsäcker ist unter der Telefonnummer +49 (89) 2500 369 0 sowie per E-Mail an kontakt@inso-liebig.de erreichbar.
  2. Verfügungsbeschränkungen für die Schuldnerin
    Verfügungen über das Vermögen der Neatleaf GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München (Pacellistraße 5, 80333 München) eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich.

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingereicht werden. Alternativ ist auch eine elektronische Einreichung möglich, sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Eine einfache E-Mail reicht jedoch nicht aus.

Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe, die durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument eingereicht werden, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Details zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter www.justiz.de einsehbar.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht, 5. November 2024

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