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Amtsgericht Nürnberg Jugendgericht

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Amtsgericht Nürnberg
Jugendgericht

Az.: 64aus VRJs 398/19 jug
(JK IV KLs 376 Js 18196/17 jug LG Nürnberg-Fürth)

In der Jugendvollstreckungssache gegen

Wiener Domenic Norbert (geb. Wiener), geb. 07.01.1997

wegen versuchten schweren Raubes u.a.

ergeht durch das Amtsgericht – Jugendgericht – Nürnberg durch den Rechtspfleger Meyer am

13.02.2020 folgende

Öffentliche Aufforderung

64aus VRJs 398/19 jug

Mit Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 06.12.2018, Az.: JKIV KLs 376 Js 18196/17 jug wurden der Einziehungsbetroffene Wiener, Domenic Norbert zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 17.686,35 € rechtskräftig verurteilt. Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Sie als Verletzter gegen den Verurteilten einen Entschädigungsanspruch haben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Schwerer Bandendiebstahl in mehreren Fällen sowie Diebstahl in mehreren Fällen im Großraum Nürnberg im Zeitraum von 08.05.2017 bis 02.08.2017.

Diese Mitteilung erfolgt, um die Möglichkeit zu eröffnen, Rechte und Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beim Amtsgericht – Jugendgericht – Nürnberg zu dem oben genannten Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459 k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösauszahlung durch das Amtsgericht an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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