Hurra der Amtsschimmel hat gewiehert. Irgendwie kann man das was da beim scheinbar unfähigen Insolvenzgericht Rostock so alles passiert, nicht mehr so richtig nachvollziehen. Ich glaube man sollte dem zuständigen Insolvenzrichter einmal den Film zusenden „denn sie wissen nicht was sie tun“. Wobei der Film sicherlich amüsanter aber nicht so spannend sein wird.
Nun gibt es einen Insolvenzverwalter für diverse adcada Gesellschaften, einen Insolvenzverwalter für die Plaspo GmbH, eigentlich doch auch eine adcada Gesellschaft, und jetzt auch noch eine Insolvenzverwalterin für die adcada healthcare GmbH & Co. KG.
Dabei hängen aus unserer Sicht alle miteinander zusammen, nicht nur wegen dem Geschäftsführer, sondern auch weil die adcada GmbH ja die konzernleitende Muttergesellschaft war. Jene Gesellschaft, die wir dann auch als „Geldverteilungs-gesellschaft“ sehen.
Ganz verwundert sind wir allerdings über die Insolvenz der adcada.healthcare. Was soll dort bitte außer einem Mandat für Rechtsanwälte herauskommen? Die adcada.healthcare GmbH wurde doch eigentlich schon „ersetzt“ durch die PR Maskenproduktions GmbH.
Hier ist uns nicht so richtig klar, was da überhaupt noch als Insolvenzmasse vorhanden sein kann. Hier müsste die jetzt dort für dieses Verfahren bestimmte Insolvenzverwalterin ja möglicherweise erst einmal gegen Patrick Röhl klagen und versuchen einen möglicherweise existierenden Kaufvertrag anfechten und rückgängig zu machen. Da fragen wir uns dann aber auch, ob es überhaupt so viel Masse in der adcada.healthcare GmbH gibt, um das Verfahren zu eröffnen.
Wir haben den Eindruck, dass hier möglicherweise „Insolvenzverwalter versorgt werden sollen“, denn dass die sich untereinander dann sicherlich auf Kosten der Insolvenzmasse verklagen könnten, das ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Da werden wir, so Thomas Bremer von der IG adcada natürlich „wie ein Lux aufpassen“, denn dass die Anleger hier wiederum die Verlierer sein sollen, kann nicht sein.
Im Raum steht für uns auch immer noch, dass es möglicherweise einen gemeinsamen Gläubigervertreter für das Thema „Schuldverschreibungen“ geben könnte auf Wunsch von Professor Tobias Schulze. Möglicherweise denkt man hier an Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Buchalik-Brömmelkamp aus Düsseldorf. Auch das werden wir sicherlich zu verhindern versuchen. Die Kosten dieses gemeinsamen Gläubigervertreters müssten die Anleger dann selber aufbringen. Völlig überflüssig in diesem Verfahren.
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