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Amtsgericht Stuttgart ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für WI Objektgesellschaft XV GmbH & Co. KG an

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Stuttgart hat am 25. November 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der WI Objektgesellschaft XV GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet. Die Schuldnerin wird durch ihre Komplementärin, die WI Verwaltungs GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Dominik Sikler ist.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli (Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart) bestellt. Er ist erreichbar unter:

  • Telefon: 0711 7696880
  • Fax: 0711 76968850

Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Zudem soll geprüft werden, ob die Vermögenslage ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.


Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    • Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht mehr über ihr Vermögen verfügen.
    • Forderungen, einschließlich Bankguthaben, dürfen nur durch den Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  2. Zwangsvollstreckungen:
    • Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
    • Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
  3. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
    • Er kann Sonderkonten einrichten, über die alle eingehenden Gelder verwaltet werden.
    • Auskünfte von Dritten, einschließlich Finanzinstituten und Behörden, können eingeholt werden, um die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu klären.

Prüfauftrag

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem damit beauftragt:

  • Zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
  • Die Chancen für eine Fortführung des Unternehmens zu bewerten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde kann schriftlich oder als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei elektronische Dokumente den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen müssen.


Aktenzeichen: 9 IN 2004/24
Gericht: Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht
Datum: 25. November 2024

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Gläubiger und der Klärung, ob das Verfahren eröffnet werden kann und ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert werden muss.

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