Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Öffentliche Bekanntmachung gem. §§ 983, 980 BGB
Aktenzeichen: 2 Ds 13 Js 550/20 jug.
In dem vorgenannten Strafverfahren wegen Diebstahls sind noch folgende, nicht zuzuordnende, Wertgegenstände verwahrt:
1. |
Navigationssystem Carmin Drive51 (Tatort und Tatzeit sind nicht bekannt) |
2. |
Digitalkamera Sony Rx10 III (Tatort: Kreis Konstanz oder Kreis Lörrach, Tatzeit nicht bekannt) |
3. |
2 Golfschläger, Marke TylerMade und Big Bertha (Tatort und Tatzeit sind nicht bekannt) |
4. |
2 Apple iPhone 4, weiß (Tatort und Tatzeit unbekannt) |
5. |
Apple iPhone 7, schwarz (Tatort und Tatzeit unbekannt) |
Aus den vorstehend genannten Straftaten Verletzte, die Ersuchen auf Herausgabe dieser Gegenstände stellen wollen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen, unter Angabe des o.g. Aktenzeichens und der Benennung des hier gelisteten Wertgegenstands sowie der Vorlage von eindeutigen Eigentumsnachweisen anzumelden.
Anmeldungen ohne Eigentumsnachweise bleiben unbeachtet.
Nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten ab dem heutigen Tag ist die Verwertung der beschlagnahmten Gegenstände gem. §§ 983, 979 Abs. 1, 1a, 981 BGB vorgesehen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
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