Warum interessieren wir uns für das in der Überschrift genannte Unternehmen? Nun, Genussrechtsinhaber haben in den letzten Jahren immer mehr Verluste einstekcen müssen, so das wir dieses Thema dann einmal genauer beleuchten wollen, wenn wir Kenntnis davon bekommen, das es dazu ein neues Angebot auf dem Markt gibt.
Hier unsere Analyse
Die von der The Natural Gem GmbH veröffentlichten Genussschein-Bedingungen zeichnen ein detailliertes Bild des angebotenen Finanzinstruments. Aus Sicht eines Anlegers ist es jedoch entscheidend, die Risiken und Bedingungen gründlich zu verstehen, bevor eine Investition erfolgt. Insbesondere das Totalverlustrisiko ist bei solchen Instrumenten hoch, da sie mit besonderen Merkmalen wie der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und einer vollumfänglichen Verlustbeteiligung ausgestattet sind.
1. Wesentliche Eigenschaften der Genusscheine
- Nachrangigkeit:
- Die Genussscheine begründen nachrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin. Im Falle einer Insolvenz stehen Ansprüche aus den Genusscheinen hinter anderen Gläubigeransprüchen zurück (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO).
- Eine Auszahlung auf die Ansprüche des Anlegers ist vor einer Insolvenz nur möglich, wenn dies keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Emittentin auslöst (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre).
- Verlustbeteiligung:
- Anleger tragen nicht nur das Risiko, dass ihr Anlagebetrag verloren geht, sondern nehmen auch an Verlusten der Gesellschaft teil. Ein Jahresfehlbetrag der Emittentin reduziert das Genusskapital, was direkt die Rückzahlungsansprüche des Anlegers mindert.
- Unbegrenzte Laufzeit:
- Die Genussscheine haben keine feste Laufzeit. Anleger können sie erstmals zum 31. Dezember 2026 kündigen, was eine langfristige Bindung an das Investment bedeutet.
- Gewinnbeteiligung:
- Die Genusscheine sind am Jahresüberschuss der Emittentin beteiligt. Gewinne werden jedoch nur ausgeschüttet, wenn zuvor etwaige Verluste ausgeglichen wurden.
- Kein Rückzahlungsanspruch bei Verlusten:
- Sollte der Unternehmenswert im Zuge einer Kündigung oder eines Exit-Ereignisses negativ sein, bleibt den Anlegern kein Rückzahlungsanspruch.
2. Risiken für Anleger
- Totalverlustrisiko:
- Aufgrund der Nachrangigkeit und der Verlustbeteiligung besteht das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts. Bei einer Insolvenz der Emittentin erhalten Anleger erst dann eine Auszahlung, wenn alle anderen Gläubiger bedient wurden – was in der Praxis oft bedeutet, dass nichts übrig bleibt.
- Hohe Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg:
- Der Rückzahlungsbetrag ist stark vom wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin abhängig. Negative Jahresergebnisse oder Überschuldung können die Rückzahlung dauerhaft gefährden.
- Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre:
- Selbst außerhalb einer Insolvenz können Anleger ihre Ansprüche nicht durchsetzen, wenn dies zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde. Dies schränkt die Rechte der Anleger erheblich ein.
- Unkalkulierbarkeit der Rendite:
- Die Gewinnbeteiligung ist erfolgsabhängig und nicht garantiert. Zudem erfolgt sie erst, nachdem Verluste aus vergangenen Jahren vollständig ausgeglichen wurden.
- Fehlende Besicherung:
- Da die Genussrechte unbesichert sind, haben Anleger keinerlei Sicherheiten, die im Ernstfall verwertet werden könnten.
- Unbegrenzte Laufzeit:
- Die lange Kapitalbindung und die beschränkten Kündigungsmöglichkeiten erschweren den Ausstieg aus der Investition, insbesondere bei einer negativen Geschäftsentwicklung.
3. Besondere Klauseln und ihre Bedeutung
- Kapitalverlust durch Verlustbeteiligung:
Anleger tragen das Risiko, dass Verluste der Emittentin ihr Genusskapital reduzieren. Dies führt dazu, dass eine Rückzahlung möglicherweise nur noch anteilig oder gar nicht mehr erfolgt. - Berechnung des Unternehmenswerts:
Der Rückzahlungsbetrag wird anhand eines Unternehmenswerts berechnet, der stark schwankt und durch Faktoren wie Umsatz und Ergebnis nach Steuern beeinflusst wird. Sollte der Unternehmenswert negativ sein, erhalten Anleger keinerlei Rückzahlung. - Variable Gebühr:
Anleger, die eine Rendite von mehr als 5 % p.a. erzielen, zahlen eine variable Gebühr von 20 % des Mehrbetrags. Dies reduziert potenzielle Gewinne und stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar.
4. Fazit: Eine risikoreiche Anlage mit Totalverlustrisiko
Die Genusscheine der The Natural Gem GmbH sind ein hochriskantes Finanzinstrument, das sich vor allem an Anleger richtet, die bereit sind, das volle unternehmerische Risiko der Emittentin mitzutragen. Die Kombination aus Nachrangigkeit, Verlustbeteiligung und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre macht deutlich, dass ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals jederzeit möglich ist.
Für Anleger, die auf Sicherheit und planbare Renditen Wert legen, sind diese Genusscheine ungeeignet. Wer dennoch investieren möchte, sollte sich der Risiken bewusst sein und nur Kapital einsetzen, dessen Verlust er verkraften kann.
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