Die GGH Sachsenwerkstraße GmbH mit Sitz in Leipzig hat am 12.07.2023 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Der vorliegende Jahresabschluss bietet Einblicke in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum Zeitpunkt der Liquidation. Nachfolgend eine Zusammenfassung und Analyse der wesentlichen Punkte.
1. Finanzielle Lage: Stabil mit geringem Jahresfehlbetrag
Aktiva
- Das Unternehmen weist zum Stichtag 11.07.2023 ein Umlaufvermögen von 213.462,43 Euro aus. Es besteht ausschließlich aus flüssigen Mitteln (Kassenbestand und Bankguthaben).
- Im Vergleich zum Vorjahr (214.923,93 Euro) hat sich das Umlaufvermögen nur geringfügig verringert.
Passiva
- Eigenkapital:
Das Eigenkapital beträgt 212.817,43 Euro und hat sich nur leicht um 41,50 Euro verringert, bedingt durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag. Die wesentlichen Bestandteile des Eigenkapitals sind:- Gezeichnetes Kapital: 25.000,00 Euro
- Gewinnvortrag: 187.858,93 Euro
- Jahresfehlbetrag: -41,50 Euro
- Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden von 65,00 Euro im Jahr 2022 auf 645,00 Euro erhöht, was auf Vorsorge für Risiken oder ungewisse Verpflichtungen hindeutet, die im Rahmen der Liquidation berücksichtigt wurden. - Verbindlichkeiten:
Das Unternehmen hat am Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten. Im Vorjahr bestanden noch Verbindlichkeiten in Höhe von 2.000,00 Euro mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, die vollständig beglichen wurden.
Fazit:
Die Bilanz zeigt, dass die GGH Sachsenwerkstraße GmbH zum Zeitpunkt der Auflösung finanziell solide aufgestellt war. Das Eigenkapital deckt die Vermögenswerte nahezu vollständig ab, und es bestehen keine Verbindlichkeiten mehr.
2. Ertragslage: Minimale Verluste
- Jahresfehlbetrag:
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 41,50 Euro ab. Im Vorjahr betrug der Fehlbetrag noch 1.433,77 Euro, was auf eine Verbesserung der Kostenstruktur oder geringere Ausgaben hinweist. - Keine Umsatzerlöse:
Wie in den Vorjahren wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Umsatzerlöse erzielt. Dies deutet darauf hin, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bereits vor der Auflösung faktisch eingestellt war.
Fazit:
Der minimale Fehlbetrag und das Fehlen von Umsatzerlösen unterstreichen, dass das Unternehmen seit Längerem keine operative Geschäftstätigkeit mehr ausübt.
3. Liquidation und Auflösung
Am 12.07.2023 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. In diesem Zusammenhang sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Keine Mitarbeiter:
Am Bilanzstichtag waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Dies ist typisch für Gesellschaften ohne aktive Geschäftstätigkeit. - Keine langfristigen Verbindlichkeiten:
Die Liquidation wird erleichtert, da keine langfristigen Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen bestehen. - Rückstellungen:
Die Erhöhung der Rückstellungen auf 645,00 Euro könnte mit der Liquidation zusammenhängen, etwa für Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gesellschaft.
Fazit:
Die finanzielle und operative Struktur der Gesellschaft begünstigt eine schnelle und unkomplizierte Liquidation.
4. Besonderheiten der Bilanz
Flüssige Mittel:
Die Gesellschaft verfügt über flüssige Mittel von über 213.000 Euro, was für ein Unternehmen in der Liquidation eine komfortable Ausgangslage darstellt.
Eigenkapital:
Das Eigenkapital deckt den Großteil der Vermögenswerte ab. Trotz des Jahresfehlbetrags bleibt das Unternehmen finanziell stabil.
Verbindlichkeiten:
Die vollständige Tilgung der Verbindlichkeiten unterstreicht die Bemühungen, die Gesellschaft vor der Auflösung schuldenfrei zu stellen.
5. Empfehlungen und Ausblick
- Liquidationsprozess fortführen:
Die Gesellschaft befindet sich in einer soliden finanziellen Position, was die Abwicklung erleichtert. Es ist zu empfehlen, die Liquidation zeitnah abzuschließen, um Kosten durch Verwaltungsaufwand zu minimieren. - Verwendung der flüssigen Mittel:
Die flüssigen Mittel sollten gezielt eingesetzt werden, um verbleibende Verpflichtungen im Rahmen der Abwicklung zu decken. Der verbleibende Betrag kann an die Gesellschafter ausgezahlt werden. - Prüfung steuerlicher Aspekte:
Im Rahmen der Liquidation ist sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden, insbesondere im Hinblick auf die Verrechnung des Jahresfehlbetrags und die Ausschüttung an die Gesellschafter.
Fazit
Die GGH Sachsenwerkstraße GmbH befindet sich zum Zeitpunkt der Auflösung in einer stabilen finanziellen Lage. Das Unternehmen weist keine Verbindlichkeiten auf, verfügt über ein solides Eigenkapital und ausreichend flüssige Mittel, um den Liquidationsprozess reibungslos abzuschließen. Der Jahresfehlbetrag von lediglich 41,50 Euro und das Fehlen von Umsatzerlösen verdeutlichen, dass die operative Tätigkeit bereits zuvor eingestellt war.
Die Auflösung der Gesellschaft ist ein logischer Schritt, der aufgrund der soliden finanziellen Struktur des Unternehmens problemlos umgesetzt werden kann.
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