Sehr geehrter Herr Bremer,
die Geschädigten müssen jetzt abwarten, bis der Insolvenzverwalter sie zur Anmeldung ihrer Darlehensforderungen auffordert. Derzeit kann die Anderson Group immerhin nicht mehr verfügen. Wir haben das Unternehmen und sein Angebot immer als zweifelhaft erachtet. Bei uns haben sich eine Reihe von Anlegern gemeldet, die keine Grundschuldabsicherung erhielten. Aus unserer Sicht liegt auch ein strafbewehrtes Einlagegeschäft vor.
Warum die BaFin nicht einschritt, vermögen wir nicht zu sagen. Wir haben vor diesem offensichtlich unseriösen Angebot stets gewarnt und wurden deswegen auch anwaltlich abgemahnt. An unserer Sicht der Dinge haben wir gleichwohl festgehalten. Wir möchten unsere Skepsis auf die Anleger der Baxter Holding S.E. ausdehnen.
Anlegern bleibt vielleicht noch, die Geschäftsführer der genannten Gesellschaften in die persönliche Haftung zu nehmen. Das ist rechtlich möglich, die wirtschaftlichen Aussichten sind allerdings ungewiss.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Lachmair
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht
Ismaninger Str. 19
81675 München
Tel. 089 216 333-0
Fax. 089 216 333-31
Wir von der DVI werden weiter machen und Geschichte schreiben und die Kunden werdden unser Reichtum weiter bezahlen sooo soll es sein!
Ich liebe es wir machen weiter !!!! Jeden Tag steht ein dummer auf !!!
Hier habe die Herren Henri Ehmke und Markus Meyer,
mal wieder richtig Vertrieb gemacht und Kunden und Mitarbeiter verarscht und nun werden wieder viele Geld verlieren wie schon bei Carpe Dien, Shahin usw.
Wann wird den mal das Handwerk gelegt DVI GmbH Hannover Grüßt