In dem durch Urteil des Amtsgerichts Neumünster vom 21.02.2012 – Az.: 27 Ls 573 Js 68600/09 (110/11) – rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gegen Herrn Andreas Katschun, geb. 12.08.1968 wegen gewerbsmäßigen Betruges war im vorherigen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Kiel ein Geldbetrag in Höhe von 1879,46 EUR gepfändet worden. Das Amtsgericht Neumünster hat durch Beschluss vom 21.02.2012 den dinglichen Arrest in voller Höher für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils, also bis zum 20.02.2015, aufrechterhalten.
Nachdem einige Geschädigte Ansprüche geltend gemacht haben, beträgt der noch hinterlegte Betrag 342,19 EUR.
Mit Ablauf des 20.02.2015 ist hinsichtlich dieses verbleibenden Betrages der staatliche Rechterwerb gem. § 111 i Abs. 5 StPO kraft Gesetzes eingetreten.
Vor Erlass des entsprechenden Beschlusses wird den Geschädigten des vorgenannten Strafverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Neumünster binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung gegeben.
27 Ls 110/11 – 18.05.2015
Amtsgericht Neumünster
gez. Dr. Stelling, Richterin am Amtsgericht
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