Startseite Allgemeines Andreas Katschun – Mitteilung des AG Neumünster
Allgemeines

Andreas Katschun – Mitteilung des AG Neumünster

Teilen

In dem durch Urteil des Amtsgerichts Neumünster vom 21.02.2012 – Az.: 27 Ls 573 Js 68600/09 (110/11) – rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gegen Herrn Andreas Katschun, geb. 12.08.1968 wegen gewerbsmäßigen Betruges war im vorherigen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Kiel ein Geldbetrag in Höhe von 1879,46 EUR gepfändet worden. Das Amtsgericht Neumünster hat durch Beschluss vom 21.02.2012 den dinglichen Arrest in voller Höher für die Dauer von drei Jahren ab Rechtskraft des Urteils, also bis zum 20.02.2015, aufrechterhalten.

Nachdem einige Geschädigte Ansprüche geltend gemacht haben, beträgt der noch hinterlegte Betrag 342,19 EUR.

Mit Ablauf des 20.02.2015 ist hinsichtlich dieses verbleibenden Betrages der staatliche Rechterwerb gem. § 111 i Abs. 5 StPO kraft Gesetzes eingetreten.

Vor Erlass des entsprechenden Beschlusses wird den Geschädigten des vorgenannten Strafverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Neumünster binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung gegeben.

27 Ls 110/11 – 18.05.2015

Amtsgericht Neumünster

gez. Dr. Stelling, Richterin am Amtsgericht

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kassen beklagen Diskriminierung – Willkommen in der Zweiklassenmedizin!

Die gesetzlich Versicherten in Deutschland erleben täglich, was es heißt, in einem...

Allgemeines

Kubickis Traum: Deutschland im Wahlfieber (oder Wahlalptraum?)

Klarheit bringt er selten, aber eines ist für ihn glasklar: Unter zehn...

Allgemeines

Der 2.te Weihnachtstag

Der 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) hat sowohl religiöse als auch kulturelle Ursprünge,...

Allgemeines

Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung (auch „Comfort Letter“ genannt) ist eine schriftliche Erklärung, mit der...