Dazu sollte man jetzt erneut einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einberufen, und man sollte die CSU und die CDU einmal fragen, ob sie den Schaden jetzt aus der Parteikasse bezahlen. Andreas Scheuer von der CSU und damaliger Bundesverkehrsminister hatte diese Verträge zu einem Zeitpunkt geschlossen, wo nicht klar war, ob das deutsche Gesetz dazu auch aus europäischer Sicht Bestand haben würde.
Heute wissen wir, dass es nicht der Fall war, und seitdem haben sich die beteiligten Unternehmen mit dem Bund über Schadensersatz gestritten. Nun gibt es eine Einigung über genannte 243 Millionen Euro. Berlin muss nun dem österreichischen Unternehmen Kapsch, dem der Auftrag wieder entzogen wurde, 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das besagt ein Schiedsspruch, der mittlerweile von allen Seiten bestätigt wurde. Hier muss man ganz klar einmal die Frage stellen, ob der Steuerzahler wirklich für gescheiterte Prestigeprojekte einer Partei haften muss, zumal Andreas Scheuer gar keinen Handlungszwang hatte.
Andreas Scheuer ist aktuell Mitglied im Deutschen Bundestag und somit Abgeordneter für sein Heimatland Bayern. Wie im Mai 2022 bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun doch Ermittlungen gegen den Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer eingeleitet.
Ebenso auch gegen seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz. Wie es in einer Pressemitteilung von berlin.de heißt, ermittle die Staatsanwaltschaft bereits seit dem 13. April 2022. Im Raum stünde der Vorwurf der Falschaussage von Andreas Scheuer während dem Untersuchungsausschuss im Bundestag. Konkret geht es darum, dass die Mautbetreiber dem 48-jährigen CSU-Politiker angeboten hätten mit der Unterschrift bis zum EuGH-Urteil zu warten. Nach eigenen Angaben habe Andreas Scheuer von diesem Angebot nichts gewusst. Ob dies der Wahrheit entspricht wird nun angezweifelt. Ebenfalls steht der Vorwurf im Raum, Andreas Scheuer habe versucht die Mautbetreiber zur Falschaussage zu drängen.
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