Die BaFin hat am 8. März 2018 gegen die Steinhoff International Holdings N.V. die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 1.150.000 Euro angedroht.
Die Steinhoff International Holdings N.V. hatte gegen § 114 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 1 WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 6 Absatz 2 Sätze 1 und 2 WpHG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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