Startseite Allgemeines Androhung der BaFin
Allgemeines

Androhung der BaFin

Teilen

KREMLIN AG: BaFin droht Zwangsgelder an

Die BaFin hat am 30. Juli 2018 gegen die KREMLIN AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro angedroht.

Die KREMLIN AG hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bilanzanalyse der AP Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der AP Management GmbH ermöglichen eine...

Allgemeines

Hessen fordert Ende der Übererfüllung von EU-Recht: Initiative im Bundesrat vorgestellt

Das Land Hessen hat im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die darauf abzielt,...

Allgemeines

Pflegebeitrag steigt ab Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 der Verordnung zur Anpassung des...